28.07.2023
Rheinland-Pfalz verfügt seit Ende Juni über einen neukonstituierten Landesbeirat für Denkmalpflege. Dieses durch die Landesregierung ernannte Gremium setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern anerkannter Denkmalpflegeorganisationen, der Hochschulen, der kommunalen Gebietskörperschaften, der Architekten- und Handwerkskammern, der Kirchen sowie der Eigentümer von Denkmalobjekten zusammen und berät die oberste Denkmalschutzbehörde und die Denkmalfachbehörden des Landes in aktuellen Belangen und grundlegenden Themen des Denkmalschutzes.
Die Mitglieder des neukonstituierten Landesbeirats für Denkmalpflege des Landes Rheinland-Pfalz mit den beiden Vorsitzenden Professor Matthias Müller (vorne links) und der Landschaftsarchitektin Carola Schnug-Börgerding (vorne rechts) sowie dem RVDL-Vorsitzenden Tobias Flessenkemper (zweite Reihe links)
© Christophe Coulot, GDKE, Landesdenkmalpflege.
Auch die Öffentlichkeit kann sich in Denkmalschutzfragen an den Landesbeirat für Denkmalpflege wenden. Als Vertreter des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (RVDL) wurde dessen Vorsitzender, Tobias Flessenkemper, in den Beirat entsandt. Zu Vorsitzenden des Beirats wählten die Sachverständigen den an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz tätigen Kunsthistoriker Professor Matthias Müller sowie die Landschaftsarchitektin Carola Schnug-Börgerding.
Wie Müller und Schnug-Börgerding betonen, ist es eine dringliche Aufgabe des neuen Landesdenkmalbeirats, sich eingehend mit den Folgen des Klimawandels für den Erhalt von Baudenkmälern und historischen Parkanlagen zu befassen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei auch den Herausforderungen des Denkmalschutzes im Ahrtal. Die im engen Tal in vielen Fällen bestehenden Interessenskonflikte zwischen Hochwasserschutz und Denkmalschutz erfordern dringend eine Gesamtbetrachtung der Situation und eine enge Abstimmung zwischen allen Akteuren. Nur so lässt sich sowohl der an erster Stelle stehende Schutz der Menschen bei erneuten Hochwasserereignissen als auch die Bewahrung des für das Landschaftsbild und den Tourismus wichtigen bauhistorischen Erbes sicherstellen. Hierzu wird der Landesbeirat für Denkmalpflege seinen Beitrag leisten. Wie wichtig eine solche Hochwasser- und Denkmalschutz gleichermaßen berücksichtigende Gesamtbetrachtung ist, zeigt sich an dem Schicksal der Nepomukbrücke in Rech. Deren Abriss, zu dem eine Stellungnahme des Beirats nicht eingeholt wurde, bedeutet den Verlust eines 300-jährigen, bedeutenden Denkmals der Bau- und Verkehrsgeschichte des Ahrtals.
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