24.03.2015
Die Planung der B 67 n führt für den Umweltaspekt „Kulturgüter“ im Raum südlich von Uedem zu erheblichen Beeinträchtigungen, welche den historischen Zeugniswert des Kulturgutes nicht ausgleichbar zerstören. Uedem, Uedemerfeld und Uedemerbruch bilden einen gemeinsamen Kulturlandschaftsbereich, der eindeutig ein kulturelles Erbe und darstellt, dessen historische Dimension sich aus der agraren Nutzungs- und europäischen Bruchkolonisationsgeschichte ableitet. Räumliche, funktionale und physiognomische Beziehungen untereinander bilden eine Einheit.
Erhebliche Auswirkungen auf den Kulturlandschaftsbereich sind wegen dem Wirkfaktor der streifenförmigen Flächeninanspruchnahme durch den Bau und Betrieb der Trasse zu erwarten. Hier werden die kulturlandschaftlichen Flächen und ihre Elemente durch Versiegelung und Überbauung in unmittelbarer Nähe der Trasse substanziell gestört. Darüber hinaus werden sie durch die damit zusammenhängende Trenn- und Barrierewirkung strukturell zerstört. Sie können wegen ihrem historischen Zeugnis nicht ersetzt werden. Diese Bewertung findet vor dem historischem Ursprung und der Entwicklungsgeschichte in einer Qualifizierung der gegenwärtigen Lagekonstellation statt
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