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©Saarländer1950, wikimedia

Das Hochhaus des „Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums“ (IWZ) der FH Köln – Denkmal und Abrisskandidat

20.03.2013

Der Komplex des „Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums“ (IWZ) der Kölner Fachhochschule wurde in den Jahren 1973/74 bis 1977/78 in urbanistischer Randlage zwischen den Stadtteilen Deutz, Kalk und Humboldt-Gremberg errichtet. 

Der stadtentwicklungs-politische Aspekt war damals ebenso relevant
wie die neuartige Planungs- und Konstruktions-Methode: Das Bauwerk entstand in Montage-Bauweise aus Beton-Fertigteilen kombiniert mit Ortbeton auf der Grundlage des Bausystems der „Zentralen Planungsstelle zur Rationalisierung von Landesbauten (ZPL)“ in Nordrhein-Westfalen (NRW). Dieses flexible System, eine materialunabhängige, stapelbare Skelettbauweise mit getrennten Rastermaßen für die tragende Konstruktion wie für den Ausbau, wurde vor Ort von einer AG unter Leitung von Bernhard Finner, dem damaligen Chef des Staatshochbauamtes NRW, mit Walter Henn / Claus Wiechmann aus Braunschweig sowie weiteren Fachleuten umgesetzt. In NRW wurden seinerzeit an sechs Hochschulstandorten Exemplare dieser Typenfamilie realisiert, die dank der örtlich variierenden Raumprogramme und der individuellen Teambildung seiner Gestalter (Ergebnis von Wettbewerben) eine eigene Baukörperstruktur und somit ein unverwechselbares Erscheinungsbild aufweisen.
Mitnichten kann somit von „Massenproduktion“ und „Gleichförmigkeit“ gesprochen werden, was diesen Bauten immer wieder, und zwar von Anfang an, polemisch vorgeworfen wurde und wird. Den
baulichen Schwerpunkt der Kölner Anlage bildet ein mehrgeschossiger Kreuzbau, dessen vier Flügel
sich von den Enden zur Mitte von vier auf maximal zwölf z.T. zurückspringende Geschosse
aufeinander stapeln: Als bauliche Figuration entstand so ein mehrflügeliges, pyramidales Hochhaus.

In seinem Innern gruppieren sich rings um das Eingangsfoyer Hörsäle verschiedener Größe, auf den oberen Etagen finden sich Seminar-, Studien-, und Büroräume. Die vertikale Erschließung erfolgt über oktogonale Turmbauten, die im Zentrum des Kreuzes in unterschiedlicher Höhe vierfach gebündelt sind; die übrigen Erschließungs-Türme bilden an den Enden einiger Flügelbauten ebenfalls vertikale Dominanten. Durch die markante Farbgebung (Beton: grau bzw. weiß; Fensterprofile: braun, mit gelben Außenjalousien; Verkleidung der Erschließungstürme: blau) wird die Gebäudestruktur unterstrichen. Das Balken-Platten-System der umlaufenden Wartungsbalkone aus Betonfertigteilen rückt das Fassadenbild der gestapelten, an den Schmalseiten getreppten Flügel in die Nähe zur zeitgenössischen Architektur Japans (z.B. Kenzo Tange, Kagawa-Präfektur in Takamatsu, 1955-58).
Der Kreuzbau erhebt sich über zwei ausladenden, horizontalen Erschließungsebenen (Ebene 1 für den KFZ-Verkehr, Ebene 2 für Fußgänger), über die auch die ringsum vorgelagerten Flachbauten erschlossen werden. Bei diesen handelt es sich um Werkshallen und zweigeschossige Labortrakte, die Mensa mit ihrer raffiniert gestalteten Decke, sowie verschiedene Nebenräume. Die Ebene 2 weitet sich im Norden und Süden des Hochhauses zu sog. Foren, von denen aus die beiden Haupteingänge und die Mensa erschlossen werden. Der Hauptzugang von der seinerzeit neu eröffneten U-Bahn-Station zum nördlichen Forum auf Ebene 2 ist in eine ansteigend modulierte Grünanlage eingebettet.

Der damals höchst innovative und für 4000 Studenten bemessene Baukomplex (Baukosten rd. 160 Mio. DM) ist bis heute komplett in allen seinen Teilen und in seiner charakteristischen Detaillierung einschließlich des äußeren und inneren Farbsystems -wie ein Modell seiner selbst erhalten. Der bauliche Zustand ist zufriedenstellend. Aufgrund seiner architektonischen Signifikanz und seiner beträchtlichen Höhe ist er von stadtteilprägender Bedeutung mit einer gewissen Fernwirkung in die Gesamtstadt hinein.

Seit etwa 2011 rückte die Gesamtanlage zunehmend in das Interesse von Kunsthistorikern und Denkmalpflegern. Daher war es nicht überraschend, dass ein Fachgutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland im März 2012 zu dem Ergebnis kam, dass das Bauwerk Denkmalwert besitzt. Die Entscheidung zur Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Köln lag bei der Bezirksregierung Köln als der zuständigen Denkmalbehörde; sie wurde Ende Januar 2013 vollzogen. Der bürgerschaftlich verfasste Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (RVDL), der das Bauwerk ebenfalls schon im März 2012 als „Denkmal des Monats“ in der Kölner Öffentlichkeit
präsentiert hatte, gefolgt von einem höchst unterschiedlichen, lebhaften Echo in der Lokalpresse, sah sich durch diese Entwicklung bestätigt.

Gleichwohl droht dem IWZ-Hochhaus ganz aktuell der Abbruch (euphemistisch „Rückbau“ genannt) und seinem bisherigen Standort die komplette Überplanung. Die Leitung der Fachhochschule beklagt seit Längerem erheblichen Raummangel, veraltete technische Standards sowie Baumängel. Kölns Oberbürgermeister, der bisherige ebenso wie der Ende 2012 neu installierte Baudezernent, das Stadtplanungsamt, große Teile der Kölner Kommunalpolitik und besonders die Tageszeitung „Kölnische Rundschau“ beklagen unisono die genannten Defizite sowie die fortdauernde Isolierung des angeblich „autistischen Solitärs“ gegenüber seinem stadträumlichen Umfeld. Dieses besteht allerdings seit jeher aus autobahnähnlichen Verkehrsstraßen, aus Bahnlinien, einer sich erst langsam mit Einkaufszentrum und Ähnlichem „belebenden“ ehemaligen Industriebrache sowie vorstädtischer Wohnbebauung vor allem aus der 2. Hälfte des 20. Jh.s. Vor allem auch als Folge einer von dem konkreten Gebäude-Zustand zunächst unabhängig geführten Standort-Diskussion um die FH Köln war seit 2011/2012 auf der Ebene auch der Landesregierung NRW die Entscheidung gefallen, den Standort Deutz beizubehalten, ihn aber durch einen kompletten Campus-Neubau aufzuwerten. Man kann hier durchaus von einer „Stillhalte- und Belohnungsprämie“ zugunsten des tradierten Standorts sprechen. Überlegungen hinsichtlich des möglichen Denkmalwerts spielten zu diesem Zeitpunkt bei allen Entscheidungsträgern definitiv keine Rolle. Das galt trotz des mittlerweile vorliegenden LVR-Gutachtens auch noch während der Sommermonate 2012: Damals wurde ein „städtebaulich-freiraumplanerischer“ Wettbewerb zum Neubau des IWZ ausgelobt unter Federführung des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB), der als Bauherr fungiert. Die Jury unter Vorsitz von Albert Speer (AS&P Albert Speer und Partner GmbH) begutachtete 36 Entwürfe für die Gestaltung eines neuen Campus auf dem durch Abriss des IWZ-Hochhauses zu gewinnenden freien Gelände und
zusätzlichen, ebenfalls noch frei zu räumenden Arealen. Am 5. November 2012 wurde der Entwurf des Büros Kister, Scheithauer, Gross (Köln und Leipzig), sowie Loidl (Berlin) mit dem 1. Preis prämiert. Euphorisch schwärmte man von einer „neuen Adresse“ für die FH. Angesprochen auf die „Gefahr“ einer Unterschutzstellung des IWZ-Hochhauses bezeichnete Speer einen solchen Verwaltungsakt als „Schwachsinn“. Der Preisträger Johannes Kister äußerte sich ebenfalls höchst indigniert gegenüber einem Vertreter des RVDL zu dessen denkmalpflegerischen Intentionen.

Tatsächlich erwies sich der Verwaltungsakt der Bezirksregierung Köln sowie der nachgeordnete der Stadt Köln von Januar/Februar 2013 als „vergiftetes“ Geschenk an die „Denkmalfreunde“: Seitens der Regierungspräsidenten Gisela Walsken wurde nämlich unter Bezug auf die Zweistufigkeit des denkmalrechtlichen Verfahrens in NRW zugleich mit der Verkündung des Denkmalwerts des IWZ folgende Perspektive eröffnet: „Bei einem Antrag auf Abbruch kann derzeit davon ausgegangen werden, dass die Belange von Wissenschaft und Bildung gegenüber dem Interesse der Denkmalpflege überwiegen. Damit wäre jetzt von einem überwiegenden öffentlichen Interesse als Begründung für die Abrissgenehmigung auszugehen. Hierfür spricht auch die längere Bauzeit, die eine Bestandsmodernisierung gegenüber einem Neubau hätte. Außerdem wäre die Hochschule nicht mehr in der Lage, den vereinbarten Beitrag zur Aufnahme zusätzlicher Studierender zu leisten“.

Seit Anfang des Jahres 2013 beherbergt Köln also in seinen Mauern einen Baukomplex, der als Baudenkmal zwar erkannt und gemäß Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste eingetragen wurde, der zugleich aber mit Blick auf den in seinem Ergebnis schon vorweggenommenen  Abwägungsprozess zum Abriss freigegeben wurde. Nach Meinung Vieler basieren die oben genannten Gründe nicht auf belastbaren, vorurteilsfrei durchgeführten Untersuchungen, sondern sind eher „vorgeschoben“. Eine gedeihliche Entwicklung der FH Köln ist nach dieser Ansicht in gleicher Weise möglich bei Erhalt und zugleich denkmalgerechter Sanierung des Baukomplexes wie unter der Prämisse, dort alles niederzulegen und auf der Grundlage des städtebaulich-freiraumplanerischen
Wettbewerbs von 2012 einen völlig neuen Campus anzulegen. Beide Alternativen wird es nicht zum Nulltarif geben: In beiden Fällen fallen enorme Kosten an, ist ein längerer Planungs- und Bauprozess nötig (man stelle sich nur den Beton-Berg bei einem Komplett-Abriss vor!), und die Bereitstellung neuer Raumkapazitäten für die kommenden Studentengenerationen wird sich in der zeitlichen Perspektive bei beiden Varianten kaum unterscheiden. Die -denkmalpolitisch gesehen- schizophrene Situation ist ein Testfall für den Umgang der Gesellschaft mit dem baulichen Erbe der sog. „Zweiten Nachkriegsmoderne“, der Architektur der 1960er/1970er Jahre. Das streitbefangene Baudenkmal in Köln-Deutz ist nach Ausweis des vorliegenden Gutachtens für diese Epoche ein markantes Beispiel.
Bei Realisierung der seit Herbst 2012 auf dem Tisch liegenden Pläne für einen neuen Campus mit Flachbauten rings um eine begrünte Mitte droht den rechtsrheinischen Kölner Stadtteilen Deutz, Kalk und Humboldt-Gremberg der Verlust einer städtebaulichen Dominante und einer seinerzeit innovativen und daher heute denkmalwerten Architektur skulpturalen Charakters. Künftige Generationen werden das ebenso bedauern wie das vollständige Verschwinden markanter Industrie-Bauten auf dem benachbarten Gelände der ehemaligen Chemischen Fabrik Kalk (CFK) um das Jahr 2000.

Ulrich Krings, ehemaliges Mitglied im Vorstand des RV Köln des RVDL
Die gesamte Stellungnahme gibt es hier zum Download.

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Bankkaufmann, Dipl.-Betriebswirt, Dipl.-Volkswirt

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