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Rheinland-Kalender 2023
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans der Stadt Köln für die Erweiterung des „RheinEnergie-Sportparks“ in Köln-Sülz wird vom Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e. V. (RVDL) begrüßt. Sowohl der Gesamtverein als auch der Kölner Regionalverband haben sich in der Vergangenheit für den Erhalt des Grüngürtels im Umfeld des Geißbockheims, insbesondere für den Erhalt der Gleueler Wiese, eingesetzt. In diesem Zusammenhang hat der Rheinische Verein die Normenkontrollklage der Bürgerinitiative „GRÜNGÜRTEL FÜR ALLE“ beim OVG Münster gegen den Kölner Bebauungsplan ideell und finanziell unterstützt.
Aus Sicht des RVDL sind Bemühungen seitens der Stadtverwaltung und der Kölner Politik, die vom Gericht festgestellten Mängel am Bebauungsplan zu heilen, überflüssig und nicht zielführend. Vielmehr erwartet der RVDL von der Stadt Köln und vom 1. FC Köln, dass nunmehr bei den Erweiterungsplänen des 1. FC Köln ernsthafte Schritte zur Suche alternativer Standorte – beispielsweise in Köln-Marsdorf – unternommen werden.
Dr. Henriette Meynen, Vorstandsmitglied im RVDL-Regionalverband Köln und frühere stellvertretende Stadtkonservatorin, erklärt hierzu: „Der Äußere Grüngürtel ist in vielerlei Hinsicht ein außergewöhnliches Denkmal. Schon allein seine weiten Wiesen, der unterschiedlich gruppierte Baumbestand und die vielen Gewässer zeichnen ihn als etwas Besonderes aus. Auch die in den 1920er-Jahren fortschrittliche soziale Bestimmung als Erholungsraum für die Kölner, die der damalige Oberbürgermeister Konrad Adenauer und der renommierte Städtebauer Fritz Schumacher festlegten, sind hervorzuheben.“
Der Äußere Grüngürtel sei zudem ein wesentlicher Teil des Kölner Grünsystems, das die Stadt gliedere, so Meynen: „Für uns, die wir heute den Klimawandel erleben, ist die Belüftungsfunktion des schon über 100 Jahre alten Kölner Grünsystems für die Stadt und das städtische Klima unverzichtbar.“ Viele europäische Großstädte beneideten Köln um diese natürliche Klimaanlage. Das Urteil des OVG Münster sei somit ein Gewinn für den Grüngürtel, für die Stadt Köln sowie für alle heutigen und zukünftigen Kölnerinnen und Kölner.
Kontakt für Rückfragen:Dr. Henriette Meynen, Tel. 0221-810147, E-Mail: henriette.meynen@web.de
Eine gute Nachricht überbrachte der Bürgermeister von Bacharach, Philipp Rahn, der Vorsitzenden des Fördervereins für die Burg Stahlberg, Monika Simon. Für die laufende Restaurierung der Burgruine Stahlberg werden weitere Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt. Insgesamt sollen 190.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren fließen. Die Mittel stammen aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm XI. des Kulturstaatsministeriums in Berlin. Bundestagsabgeordneter Daniel Baldy hatte sich für den Antrag des Fördervereins stark gemacht. Rahn freut sich darüber, dass die in diesem Jahr neu gestarteten Arbeiten an der Burg weitergehen können. Monika Simon ist voller Optimismus, dass die Steeger Burgruine bis zur Bundesgartenschau 2029 komplett restauriert ist. Sie weist darauf hin, dass aktuell an einer Konzeption zur Vernetzung der für die BUGA 2029 relevanten Bereiche im Bacharacher Vierthälergebiet gearbeitet wird. In diesem Zusammenhang nennt sie beispielhaft die Burgen Stahleck, Stahlberg und Fürstenberg. Ortsvorsteher Dieter Stiehl sieht in der Mittelzusage auch eine Bestätigung des hohen ehrenamtlichen Engagements der Initiative „Zukunftsfähiges Steeg“ und des Freundeskreises Burg Stahlberg. Landrätin Dorothea Schäfer, gleichzeitig stellvertretende Vorsitzende des Rheinisches Vereins, erklärt, dass mit den Mitteln aus Berlin und dank der Unterstützung durch die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz ein kulturhistorischer Schatz im Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal gesichert werden kann, denn die Burg Stahlberg sei die besterhaltene romanische Burgruine im Welterbegebiet.
Freundeskreis Burg Stahlberg und Rheinischer Verein freuen sich darauf, in den nächsten drei Jahren weitere Abschnitte der Burg Stahlberg restaurieren zu können. Das Bild zeigt die Einweihung des Bereichs „äußeres Burgtor“ in diesem Jahr. Von links nach rechts: Rudolf Conrads, Dr. Günter Stanzl, Dorothea Schäfer, Dieter Stiehl, Monika Simon, Foto: Stephanie Hartmann
Rudolf Conrads, Schatzmeister des Rheinischen Vereins und des Freundeskreises, freut sich darüber, dass nun nahezu die Hälfte der erwarteten Restaurierungskosten finanziert ist. Die noch fehlenden Mittel sollen über das Land, Spender, Eigenmittel und Eigenleistungen erbracht werden. In diesem Zusammenhang verweist er auf das anlässlich der Einweihung des „äußeren Burgtors“ im September durchgeführte Benefizkonzert des Landkreises zugunsten der Restaurierung der Burg Stahlberg, das maßgeblich durch die Steeger Winzer unterstützt worden war. Der Rheinische Verein ist seit 1909 Eigentümer der Burgruine Stahlberg, ihm gehört auch die nahegelegene Jugendherbergsburg Stahleck.
Freundeskreis Burg Stahlberg e.V. Monika Simon, Tel.: 06743 909466, Mail: monikasimon55@gmx.net
Offenes Forum für Zukunftsfragen der Kulturlandschaftspflege:
Am 2. Juli 2022 hatte der RVDL zur Jahreshauptversammlung auf Burg Namedy nach Andernach eingeladen - der ersten großen Veranstaltung in Präsenz seit 2019. Nach langer Pandemie-Pause fand endlich wieder der ersehnte Austausch statt. Bei bestem Wetter bot das Schloss den festlichen Rahmen für den inspirierenden Tag, der ganz im Zeichen der Vernetzung stand.
Rund 130 Vereinsmitglieder sowie Vertreter und Vertreterinnen aus befreundeten Verbänden, der Behörden und Fachämter der Denkmalpflege und des Landschaftsschutzes, des Handwerks und der Wissenschaft waren zusammengekommen. Der Vorsitzende Tobias Flessenkemper wollte die Jahreshauptversammlung als offenes Forum für zentrale Zukunftsfragen des Denkmalschutzes und der Landschaftspflege verstanden wissen: Was macht den Denkmalschutz und die Landschaftspflege nachhaltig und zukunftsgewandt? Wie begegnen wir erschwerenden politischen Entwicklungen wie der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in NRW? Wie lassen sich Lokalgeschichte, Heimat, Identität und kulturelles Erbe positiv denken und erzählen?
Neben der Vorstellung aktueller Projekte aus den Regionalverbänden und Arbeitsgruppen war, anlässlich des 200. Jahrestags der Gründung der Preußischen Rheinprovinz, auch die eigene Geschichte Thema. So hielt Prof. Dr. Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin und geschäftsführender Präsident unseres europäischen Dachverbandes Europa Nostra, den Festvortrag. Er berichtete über die Neustrukturierung der Stiftung und die Weiterentwicklung der Berliner Museumsinsel.
Der Tag fand seinen Abschluss mit einer Diskussionsrunde zum Thema Denkmalschutz und kulturelles Erbe in Rheinland-Pfalz. Daran nahmen teil: Dr. Roswitha Kaiser (Landeskonservatorin der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz), Prof. Dr. Matthias Müller (Institut für Kunstgeschichte der Universität Mainz), Katharina Klauke (Verband der Restauratoren), Marie-Christine Werner (Leiterin der SWR2 Landeskulturredaktion Rheinland-Pfalz) und Robinson Michel (Initiative „Die Betonisten“ aus Mainz). Zunächst wurden die unterschiedlichen Perspektiven zum Wiederaufbau des Ahrtals dargelegt. Weitere Herausforderungen sah die Runde vor allem in der Vermittlungsarbeit: Die Sensibilisierung für den Wert des Kulturerbes, angefangen in den Schulen, sei unabdingbar. Als Fazit lässt sich festhalten, dass die Trendwende hin zur Nachhaltigkeit aktiv durch die Denkmalpflege mitgestaltet werden muss. Denn: Denkmalschutz ist auch Klimaschutz.
Alle Fotos von Roland Rossner/RVDL
Protest des Denkmalschutz-Bündnisses NRW
Am 6. April 2022 steht die Abstimmung über ein neues Denkmalschutzgesetz für NRW im Düsseldorfer Landtag an. Tobias Flessenkemper, Vorstand des RVDL, und Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und, übermittelten die „Düsseldorfer Erklärung“ an das Büro von Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. Darin appelliert das von dreizehn Denkmalschutz-Initiativen getragene Bündnis an alle Parteien, das bestehende Gesetz nicht abzuschaffen, sondern in der nächsten Legislaturperiode in breitem Konsens für die Zukunft weiterzuentwickeln.
Auch am Tag der Abstimmung protestiert das Bündnis um 13 Uhr mit einer Demonstration vor dem Düsseldorfer Landtag, um mit diesem letzten Aufruf die Denkmäler des Landes vor Gefahren zu bewahren.
Düsseldorfer Erklärung (PDF, 111 KB)
Tobias Flessenkemper und Dr. Benjamin Irkens, RVDL, und Dr. Steffen Skudelny, DSD, bei der Übergabe (v.r.) , © Roland Rossner/Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Neuer Vorstand fordert Trendumkehr bei Denkmalpflege und Landschaftsschutz im Rheinland
Die Mitgliederversammlung des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e. V. (RVDL) hat am 12. Februar 2022 einen neuen Vorstand gewählt.
Neuer Vorsitzender ist Tobias Flessenkemper aus Düsseldorf. Der Politikwissenschaftler arbeitet für den Europarat in Straßburg und engagiert sich schon seit 2018 ehrenamtlich im Vorstand des RVDL. Er leitet auch die Arbeitsgruppe Nachkriegsarchitektur im Rheinland.
„Denkmalpflege und Landschaftsschutz sind in den letzten Jahren vom Zentrum ins Abseits der gesellschaftlichen und politischen Diskussion gerückt – manchmal beabsichtigt, manchmal aus Mangel an Interesse und Wissen. Hier müssen wir die Trendumkehr mit Begeisterung und Beteiligung schaffen. Wir haben die Mittel dafür in der Hand!”, so Tobias Flessenkemper.
Im Zentrum der inhaltlichen Beratungen der Mitgliederversammlung stand die geplante Abschaffung des bewährten Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Eine Entscheidung des Landtags gegen die Interessen der Denkmale und gegen eines an europäischen Standards und Normen orientierten Gesetzes hätte eine fatale Signalwirkung für andere Länder im Bund und für Europa. In einer einstimmig verabschiedeten Entschließung wendet sich der RVDL gegen eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes vor den NRW-Landtagswahlen am 15. Mai 2022 (s. PDF).
Der RVDL bekräftigte seine Mitarbeit im Denkmalschutz-Bündnis NRW und der Plattform https://denkmalschutz-erhalten.nrw. Die Mitgliederversammlung fordert zudem, das denkmalwerte Großkraftwerk Frimmersdorf II nach dem Ende der Braunkohleverstromung als einzigartiges Industriedenkmal des Rheinischen Reviers zu erhalten.
Fragen des Landschaftsschutzes bleiben Schwerpunkte der Arbeit des RVDL, insbesondere der fortschreitende zerstörerische Basaltabbau in der Vulkaneifel und Probleme des UNESCO-Welterbes Oberes Mittelrheintal. Die Versammlung befasste sich auch mit der Zukunft der 3 Burgen im Eigentum des RVDL: Virneburg in der Eifel sowie Stahleck und Stahlberg in Bacharach – letztere im Hinblick auf Gestaltungsideen für die BuGa Oberes Mittelrheintal 2029.
Zur 1. Stellvertretenden Vorsitzenden wählte die Mitgliederversammlung Dorothea Schäfer. Die Historikerin ist Landrätin des Landkreises Mainz-Bingen. Die 2. Stellvertretende Vorsitzende bleibt Susanne Bonenkamp, die frühere Kulturreferentin des Rheinisch-Bergischen Kreises. Der Gesamtvorstand des RVDL hat 14 Mitglieder (s. Gremien).
RVDL Entschließung NRW DSchG (PDF, 452 KB)
Pressemitteilung Neuer Vorstand RVDL gegen neues Denkmalschutzgesetz in NRW (PDF, 456 KB)
Am 1. Dezember 2021 wurde das bisherige Ergebnis der Online-Petition gegen das geplante „Denkmal-NICHT-Schutzgesetz“ in NRW übergeben. Mehr als 23.000 Stimmen waren bis zu diesem Zeitpunkt zusammengekommen. Entsprechend medienwirksam haben die Initiatoren das beeindruckende Resultat vor dem Düsseldorfer Landtag präsentiert.
Der Hintergrund: Die geplante Novellierung des NRW-Denkmalschutzgesetzes droht Denkmalbehörden in ihren Möglichkeiten, für den Schutz des baukulturellen Erbes einzutreten, erheblich zu beschneiden. Anstatt auf die Kompetenz der Fachleute zu setzen und diese weiter zu stärken, sollen bewährte Regelungen aufgeweicht werden. Der Einflussnahme von Wirtschaft und Politik auf den Umgang mit Denkmalen würde damit Tor und Tür geöffnet.
Verschiedene Organisationen und Initiativen – darunter auch der RVDL – haben sich im Denkmalschutzbündnis NRW zusammengeschlossen, um gemeinsam gegen die Gesetzesänderung zu protestieren und die Öffentlichkeit zu mobilisieren. Die Online-Petition startete im Juni 2021.
Zur Übergabe waren zahlreiche Vertreter von Institutionen, ehrenamtliche und hauptamtliche Denkmalpfleger erschienen. Auch Dr. Benjamin Irkens, der designierte Geschäftsführer des RVDL, war mit dabei.
Hier präsentieren wir eine Auswahl von Luftbildern zum Thema "Mittelalter Ruhr".
Alle Fotos: Karl Peter Wiemer
Ein Beitrag des RVDL-Vorsitzenden Prof. Dr. Christoph Zöpel zum Thema „Die Vorrangigkeit des Weltkulturerbes vor dem Weltklima“ – vorgetragen beim Bundeskongress Heimat 2021.
Der Aufsatz wird auch in der Rheinischen Heimatpflege 4/2021 veröffentlicht.
Christoph Zöpel - Die Vorrangigkeit des Welterbes vor dem Weltklima (PDF, 1,6 MB)
Ende August 2021 ging ein Positionspapier an Staatssekretärin Nicole Steingaß, die die von der Landesregierung Rheinland-Pfalz eingerichtete Wiederaufbauorganisation leitet. Die unterzeichnenden Organisationen – darunter auch der RVDL – haben darin sieben Punkte vorgelegt, die sie als Anregung für die Gestaltung einer Modellregion „Ahrtal“ verstanden wissen möchten. Die Vertreter der Initiative bitten ausdrücklich um Dialog und die Einbindung bei der Aufstellung der Kriterien für den Wiederaufbau dieser wertvollen Kulturlandschaft.
Positionspapier Wiederaufbau Ahrtal (PDF, 599 KB)
bekanntlich haben die schweren Unwetter im Juli 2021 insbesondere im Ahrtal bisher nicht gekannte Zerstörung hinterlassen. Es liegt auf der Hand, dass die Unterstützung durch die vielen Helferinnen und Helfer zunächst der Elementarsicherung dienen mussten, um das Überleben der Bewohner des Tals zu gewährleisten.
Wichtig ist es aber auch mit Blick auf die Zukunft sicherzustellen, dass die Kulturregion Ahr nicht – bildlich gesprochen – von der Flut weggespült wird. Dabei ist die Sicherung der Kultur nicht nur ein Selbstzweck, sondern dient insbesondere der langfristigen Erhaltung der ökonomischen Grundlagen, die allein bewirken können, dass sich das Tal erholt und seiner Funktion als touristischer Magnet auch zukünftig gerecht werden kann.
Es ist daher neben der Elementarsicherung notwendig, die beschädigten und zum Teil zerstörten Kulturdenkmäler in den Blick zu nehmen. Um überhaupt abschätzen zu können, welche Wiederaufbaulasten in diesem Zusammenhang zu erbringen sind, bedarf es zunächst einer Einschätzung und Bestandsaufnahme der Schadenssituation im Denkmalbereich.
Die hierzu in Rheinland-Pfalz berufene Behörde, die Generaldirektion kulturelles Erbe (GDKE), ist angesichts des Schadensausmaßes ad hoc überfordert. Wir würden es daher begrüßen, wenn sich geeignete Persönlichkeiten zu einer solchen Schadensaufnahme zur Verfügung stellen könnten, um die Behörde zu unterstützen. Dabei denken wir in erster Linie an aktive oder im Ruhestand befindliche Architekten, Statiker und sonstige Bausachverständige.
Wenn Sie sich hierdurch angesprochen fühlen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre diesbezügliche Bereitschaft gegenüber der Geschäftsstelle bekunden würden (per mail an wiemer@rheinischer-verein.de). Dabei wäre es wichtig einen Hinweis auf die Art Ihrer beruflichen Tätigkeit zu geben. Die Geschäftsstelle wird die Angaben an die GDKE weiterleiten, die die konkrete Organisation sodann übernehmen wird.
Wir halten Ihr Engagement für außerordentlich bedeutsam, weil wir damit auch zeigen können, dass der Rheinische Verein willens und in der Lage ist, auch tatkräftige Hilfe zur Verfügung zu stellen.
Mit vielen Grüßen aus der Geschäftsstelle
Ihre
Dr. Karl Peter Wiemer, Geschäftsführer
RA Rolfjosef Hamacher, Mitglied des Vorstands
nach der verheerenden Flut-Katastrophe, die uns in ihren Ausmaßen alle zutiefst erschüttert und bewegt hat, sind die ersten Sicherungs- und Schutzmaßnahmen getroffen worden. Die Wassermassen haben Menschenleben gefordert, Existenzen vernichtet und erheblichen Schaden an Infrastruktur und an Gebäuden aller Art verursacht, die in ihrer Tragweite erst nach und nach zu erkennen sein werden. Historische Bausubstanz und ihre Ausstattung sind ebenso betroffen.
Auf seiner Internetseite hat das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland Informationsmaterial für Untere und Obere Denkmalbehörden, aber auch für Eigentümer*innen zusammengestellt: LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Ein Formular zur Schadenserfassung gibt zum Beispiel ein erstes Papier an die Hand, mit dem Schäden an den Denkmälern grob erfasst werden können. Es soll dabei unterstützen, den Zustand des Denkmals zu dokumentieren. Damit wird auf Anfragen aus betroffenen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis und im Kreis Euskirchen reagiert, die sich bereits Erfassungsbögen provisorisch selbst erstellt haben.
Darüber hinaus finden Sie Hinweise zur Bau- oder Bauteiltrocknung sowie zur Bergung von Kunst- und Kulturgut, die helfen sollen, die ohnehin schon geschädigten Objekte durch unsachgemäße Behandlung möglichst nicht weiter zu beeinträchtigen.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat ein Nothilfeprogramm in den Überschwemmungsgebieten aufgelegt:
Zur Webseite: Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Antrag Nothilfe: Antrag
Wir hören, dass Denkmaleigentümer bedrängt werden, ihr Haus abzureißen, weil es sich nicht mehr retten ließe (nach Augenschein und ohne weitere Prüfung!). Ob das aus Dummheit, Unkenntnis oder Profitgier geschieht, ist von hier aus ohne Einzelkenntnis nicht zu beurteilen.
Wenn aber jemand Kenntnis von so einem Fall oder auch mehreren hat, sind wir für Hinweise dankbar.
Auch die NRW-Stiftung sieht es als ihre Verpflichtung, an der Seite des Ehrenamtes und der Projekte zu stehen. Wir alle möchten unseren Teil dazu beitragen, dass die Denkmäler, Museen, Naturschutzzentren, Archive und die vielen anderen Projekte, die Sie in der Vergangenheit mit so viel bürgerschaftlichem Engagement aufgebaut und gepflegt haben, auch nach dieser Katastrophe für die Zukunft erhalten und gesichert bleiben. Der Vorstand der NRW-Stiftung hat beschlossen, ein Hilfsprogramm mit einem Volumen von einer Million Euro aufzulegen, das den vom Unwetter betroffenen Stiftungsprojekten dabei helfen soll, die entstandenen Schäden zu beseitigen.
Für die dringlichsten Maßnahmen (z. B. Trockengeräte, Anmietung von Lagerräumen, Sicherung von Archivgut etc.) stellt die NRW-Stiftung den betroffenen Vereinen und Initiativen eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 5.000 € zur Verfügung. Die Beantragung erfolgt über ein verkürztes und beschleunigtes Verfahren, damit die Hilfe möglichst schnell dort ankommt, wo sie benötigt wird. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier (PDF, 116 KB) . Die Rücksendung kann postalisch oder elektronisch erfolgen.
Bei umfangreicheren Maßnahmen bitten wir Sie, die Antragstellung über das Onlineantragsportal (https://heimatportal.nrw-stiftung.de)..vorzunehmen. Im Zuge des Sonderprogramms gestellte Anträge werden vorrangig und möglichst schnell bearbeitet.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, will der Landesregierung NRW ein neues Denkmalschutzgesetz vorlegen, das die Befugnisse von übergeordneten Denkmalfachbehörden weitgehend aushebelt und deren fachliche Expertise negiert.
Viele Formulierungen des Gesetzes sind unklar und lassen Spielräume für eine willkürliche Auslegung in der praktischen Umsetzung zu – Denkmalschutz droht zum Spielball politischer und wirtschaftlicher Interessen zu werden.
Im Denkmalschutzbündnis NRW (www.denkmalschutz-erhalten.nrw) will der RVDL zusammen mit anderen namhaften Organisationen und Initiativen verhindern, dass das Gesetz in dieser Form dem Landtag vorgelegt wird.
Machen Sie mit – jede Unterschrift zählt! https://www.openpetition.de/petition/blog/gegen-das-neue-denkmal-nicht-schutzgesetz-in-nrw-damit-denkmalschutz-nicht-ausgehebelt-wird#petition-main
Gesellschaftliches Engagement für Heimat und Baukultur stand im Fokus der Veranstaltung, die in diesem Jahr online stattfand (7./8. Juni 2021). Zum dritten Bundeskongress Heimat des Bundes Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU) hatten die Heimatverbände in NRW geladen: der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, der Westfälische Heimatbund und der Lippische Heimatbund.
In vier Gesprächsrunden diskutierten die Experten über die Herausforderung, Baukultur zukunftsfähig zu gestalten. Dabei wurde klar: Nachhaltige, klimafreundliche Nutzungskonzepte sind ebenso unverzichtbar wie die Vermittlung des Potentials in breite Kreise der Bevölkerung. Denn gebaute Heimat stiftet Identität und Lebensqualität.
Der RVDL-Vorsitzende Prof. Dr. Christoph Zöpel brachte die „Vorrangigkeit des Weltkulturerbes vor dem Weltklima“ so auf den Punkt: „Denkmalpflege und Landschaftsschutz sind nicht die wichtigsten Herausforderungen in der Welt, aber ohne sie verliert Klimaschutz an Wert.“ Zudem plädierte er für die enge Verzahnung von bürgerschaftlichem Engagement und der Wissenschaft. Kunsthistorische Fachkenntnis müsse für denkmalpolitische Entscheidungen relevant bleiben, bekräftigte Zöpel im Hinblick auf die geplante Neufassung des NRW-Denkmalschutzgesetzes.
Was die Zivilgesellschaft konkret bewirken kann und wie wichtig es ist, die Öffentlichkeit einzubeziehen, zeigte auch Alexander Hess vom Regionalverband Köln des RVDL. Er stellte Beispiele aus seinem Arbeitskreis „Denkmal des Monats“ vor.
Die Livestreams des Bundeskongresses können weiterhin abgerufen werden: https://bhu.de/veranstaltungen/bundeskongress-heimat-2021/
Bei der Halbzeitbilanz der „Volksinitiative Artenvielfalt“ sticht Aachen positiv hervor: Bereits über 1320 AachenerInnen haben die Forderungen der großen Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU an den Landtag unterschrieben. Bis Juni 2021 werden noch weitere Unterschriften für den besseren Schutz der biologischen Vielfalt in NRW gesammelt.
Wie eine Bombe schlugen 2017 die Erkenntnisse des Entomologischen Vereins Krefeld und zahlreicher Wissenschaftler ein: Die Insektenfauna in NRW ist zwischen 1989 und 2013 um über 75% zurück gegangen, sogar in Naturschutzgebieten. Doch was hat das Land NRW seit der Veröffentlichung der Ergebnisse unternommen, um dem Insektensterben und allgemein dem Artenschwund entgegen zu wirken? „Viel zu wenig!“, finden der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU). Aus diesem Grund riefen die drei großen, gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände in NRW im Frühjahr 2020 die Volksinitiative Artenvielfalt ins Leben.
Die jetzt gezogene Halbzeitbilanz zeigt klar die Bedeutung, die die Bevölkerung dem Biodiversitätsschutz beimisst: Obwohl die Unterschriftensammlung Corona-bedingt erst im Sommer 2020 starten konnte, haben schon bisher über 72.000 Wahlberechtigte unterschrieben. Die erste formale Hürde ist damit bereits genommen; bei mindestens 66.000 Unterschriften muss der Landtag sich mit den Forderungen einer Volksinitiative (VI) befassen.
Auch in Aachen wurden dazu - unter strenger Einhaltung der Corona-Bestimmungen - Unterschriften gesammelt, unter anderem auf Wochenmärkten. Claus Mayr, Vorsitzender des NABU Aachen, freut sich über den Einsatz der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer: „Mit über 1320 Unterschriften hat Aachen bereits das für Volksinitiativen notwendige Quorum überschritten, Aachen liegt damit unter den „Top Ten“ der großen NRW-Städte“.
NABU, BUND und die Mitgliedsverbände der LNU in Aachen betonen aber, dass dennoch auch in Aachen bis zum Sommer weiter Unterschriften gesammelt werden. Dr. Thomas Kreft, Geschäftsführer des RVDL-Regionalverbandes Euregio Aachen: „Mit dem Rückgang der Arten wird auch das Erscheinungsbild unserer historischen Landschaften verschwinden.“
Viele Kernforderungen der Volksinitiative sind auch in Aachen dringend erforderlich: Den Flächenfraß stoppen, Schutzgebiete wirksamer schützen, die Entwicklung naturnaher und wilder Waldbereiche zulassen, den Biotopverbund verbessern, eine naturverträgliche Landwirtschaft voranbringen, die Artenvielfalt in der Stadt fördern.
Weitere Informationen finden sich im Internet, auf der Website der Volksinitiative https://artenvielfalt-nrw.de/. In Aachen können ausgefüllte Unterschriftenbögen in der Geschäftsstelle des NABU Aachen (Preusweg 128a, 52074 Aachen) abgegeben werden.
Weitere Informationen für die Redaktionen:
Im Städteranking nach absoluten Zahlen liegt Aachen auf Platz 8, in Bezug auf den Anteil der Wahlberechtigten, die bereits unterschrieben haben, sogar vor größeren Städten wie Köln, Düsseldorf und Bonn.
Eine landesweite Ergebnistabelle (Stand 10. Februar) kann gerne vom NABU zur Verfügung gestellt werden.
Die Mitgliedsverbände der LNU finden Sie hier, darunter die Mitgliedsverband der LNU in Aachen wie den Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e.V. (RVDL, hier RVDL-Regionalverband Euregio Aachen) und den Verein Umwelt- und Landschaftsschutz Aachen-Beverau e.V. : https://lnu.nrw/sample-page-2-2
Rheinpanorama von Köln: Ohne die mächtige Doppelturmfassade des Doms kaum vorstellbar. Im September 1842 begann nach Jahrhunderten der Unterbrechung der Weiterbau, für den der preußische König Friedrich Wilhelm IV. den Grundstein legte. Bild: (c) RVDL/B. Hengstermann
Ein neues Wissens- und Informationsportal des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) ist seit 8. Dezember 2020 online. Der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz Köln (RVDL), das LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte (LVR-ILR) und das LVR-Niederrheinmuseum Wesel betreiben das Portal „Preußen im Rheinland. Geschichte. Orte. Spuren.“ in Kooperation.
Das Rheinland und Preußen verbindet eine über dreihundertjährige Beziehungsgeschichte. Die ehemalige „Rheinprovinz“, die auch die altpreußischen Gebiete am Niederrhein umfasste, erstreckte sich geografisch über weite Teile der heutigen Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Noch heute ist die Vielfalt dieser Beziehungsgeschichte in Stadt und Land ablesbar. Das Internetportal „Preußen im Rheinland“ lädt dazu ein, diese Orte zu entdecken und Verbindungspunkte in der Gegenwart zu erkunden.
Neben Epochen, Themen und Personen werden im neuen Portal Bauten, Denkmäler und Ereignisse wissenschaftlich fundiert und allgemeinverständlich präsentiert. Die Rubrik „Preußen-Spezial“ bietet Essays mit überraschenden und aktuellen Einblicken. Eine umfangreiche Chronik erleichtert die Orientierung und ein breites mediales Angebot sorgt für eine anschauliche Vermittlung.
Der Binger Mäuseturm: Eine der kulturellen Landmarken im Welterbe Oberes Mittelrheintal. Der Angang des 14. Jahrhunderts erbaute Wehr- und Wachtum wurde Mitte des 19. Jahrhunderts historisch erneuert und markierte symbolisch die Grenze der Preußischen Rheinprovinz im Rheinstrom. Bild: (c) RVDL/B. Hengstermann
Weiterführender Link: www.preussen-im-rheinland.de
Das Kölner Grünsystem ist in die Liste der zwölf am stärksten gefährdeten Denkmäler europaweit aufgenommen worden. Seit 2013 führt Europa Nostra, ein zivilgesellschaftlicher Zusammenschluss zum Schutz des Natur- und Kulturerbes europaweit, diese Auswahl durch. Mit der Aufnahme in die Finalliste steht fest, dass dem Kölner Grünsystem aus Innerem und Äußeren Grüngürtel mit seinen Parks und Verbindungsachsen europäische Bedeutung zukommt. Im März 2021 wird die Endauswahl von sieben gefährdeten Denkmälern (7 most endangered) bekanntgegeben. Gemeinsam mit vielen anderen Organisationen engagiert sich der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz seit Jahren für den Erhalt des Grünsystems als Gartendenkmal und Naturraum.
Die dazugehörige Presseerklärung finden Sie
hier (PDF, 178 KB)
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Der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (RVDL) steht dem jetzt vorgelegten Entwurf für eine 700-Betten-Hotelanlage auf dem Loreley-Plateau wegen des enormen Bauvolumens, der ungelösten Parkplatzfrage und der damit verbundenen Zerstörungen des Landschaftsbildes sehr kritisch gegenüber, auch wenn er die Bemühungen der NIDAG AG um eine landschaftsverträgliche Hotelarchitektur auf dem Loreley-Plateau anerkennt. Der RVDL fordert daher sowohl das Land Rheinland-Pfalz, die Verbandsgemeinde Loreley, die Stadt St. Goarshausen, die Ortsgemeinde Bornich, die Kreisverwaltung des Rhein- Lahnkreises als auch die NIDAG AG als Investor dringend dazu auf, eine einvernehmliche Lösung zu finden, um das Bauvolumen der geplanten Hotelanlage zu reduzieren und auf einen Großparkplatz in unmittelbarer Hotelnähe zu verzichten, damit die UNESCOWelterbelandschaft Oberes Mittelrheintal auch auf dem Hochplateau des Loreleyfelsens in ihrer Besonderheit sichtbar und erlebbar bleibt. Diese international bekannte Kultur- und Naturlandschaft muss auch im Bereich des Höhenplateaus respektiert und geschützt werden und darf nicht ökonomischen Verwertungsinteressen und –zwängen, die zu irreversiblen Eingriffen in das Landschaftsbild führen, untergeordnet werden. Der RVDL fordert daher den Investor auf, so schnell wie möglich auch Ansichten des Hotelkomplexes von der Kreisstraße her vorzulegen und die tatsächlichen Ausmaße der Hotelbebauung durch das Aufstellen von Gitterstangen bzw. Baugespannen im 1:1-Maßstab auf dem Baugrund nachvollziehbar zu machen. Zudem rät er den Verantwortlichen, die Landschafts- und Denkmalverträglichkeit des Gesamtentwurfs vor Baubeginn unbedingt einer Überprüfung durch ICOMOS zu unterziehen. Nur so kann die bestehende Gefahr abgewendet werden, dass das Welterbe Oberes Mittelrheintal wegen eines überdimensionierten Hotelbaus auf die „rote Liste“ der UNESCO gesetzt wird und am Ende seinen Welterbestatus verliert.
An dem vorliegenden Entwurf zeigen sich geradezu beispielhaft die großen Probleme, die sich mit dem Bau einer 700-Betten-Hotelanlage in einer bislang weitgehend unbebauten, international bedeutenden Kultur- und Naturlandschaft ergeben. Der in der Nähe des Loreleyfelsens gelegene Baugrund – eine almartige Wiese mit Ausblicken auf die Höhenzüge der gegenüberliegenden Rheinseite - befindet sich nicht nur in der unmittelbaren Nähe eines der berühmtesten, durch Heinrich Heine und die Romantik weltweit bekannt gewordenen deutschen Erinnerungsortes, sondern auch im Zentrum einer der weltweit bekanntesten sowie landschaftlich, kultur- und geogeschichtlich bedeutendsten Flusslandschaften, die seit 2002 den Status eines UNESCO-Welterbes besitzt. Zu dieser Flusslandschaft gehören neben den vom Tal aus sichtbaren imposanten Felsformationen und Hanglagen mit ihren Burgen und kleinen Städten ganz wesentlich auch die Höhenzüge und hochgelegenen Landschaften des Rheinplateaus, unter denen dem Loreley-Plateau eine herausragende Bedeutung zukommt. Zusammen mit dem Loreleyfelsen ist es der sprichwörtliche Höhepunkt des Welterbegebiets. Loreleyfelsen und Loreleyplateau bilden eine landschaftliche Einheit, die aus unterschiedlichen Perspektiven – von unten wie von oben - wahrgenommen und erlebt werden muss. Nähert man sich dem Loreleyfelsen im Tal auf dem Rhein von Süden, baut er sich nach einer engen Flusswindung abrupt in seiner ganzen Mächtigkeit vor dem Betrachter auf. Nähert man sich ihm hingegen auf dem Höhenplateau aus östlicher Richtung von der Landstraße St. Goarshausen-Bornich, öffnet sich zunächst der Blick über almartige Wiesen und sanft geschwungene Höhen bis zum Horizont auf ein gänzlich anderes, weitgestaffeltes Landschaftspanorama. Erst mit einer weiteren Annäherung lässt sich das Flusstal erahnen und davor der mythenumrankte Felsen der Loreley. Die in dessen Nähe erkennbar werdenden Bauten – so auch die von Bäumen umstandenen Aussiedlerhöfe der 1950er Jahre - haben sich bisher dem Gesamterscheinungsbild des Plateaus als großartigem Naturraum untergeordnet und damit auch die beschriebenen Ausblicke nicht beeinträchtigt.
Die weitgehende Erhaltung dieser beeindruckenden Gegebenheiten mit ihrer kennzeichnenden Prägung durch Wiesen, Äcker und Waldareale sowie ihren Aussichtspunkten war ausschlaggebend für die Preisträger-Entscheidung in dem 2014 durchgeführten Wettbewerb „Hotelanlage auf dem Loreley-Plateau“. Selbst wenn der damalige Siegerentwurf nicht als Grundlage für die jetzt erfolgende Hotelbebauung dient und seine Gestaltung zur Kreisstraße hin ebenfalls Probleme aufgeworfen hätte, so liefert er doch wesentliche Orientierungspunkte für eine das Landschaftsbild respektierende Architektur. Der jetzt aktuelle Entwurf der NIDAG AG lässt diesen Respekt vor dem besonderen Landschaftsraum lediglich im Bauabschnitt der sog. „Weinbergterrassen“ erkennen, während vor allem die geplanten 15 Hotelvillen, die teilweise bis zu vier Geschosse hoch aufragen, den Landschaftsraum in der Gesamtansicht wie mit einem monumentalen Sperrriegel zubauen würden. Eine Bebauung der an die Kreisstraße und den aufgegebenen Campingplatz grenzenden Wiese in einer Dichte und Dimensionierung, wie sie die aktuellen Pläne der Investoren vorsehen, sowie die Anlegung eines privaten Großparkplatzes entlang der gegenüberliegenden Seite der Kreisstraße würden dieser einmaligen Höhenlandschaft einen irreparablen Schaden zufügen. Da von diesen Hotelvillen und dem geplanten Großparkplatz bislang nur computersimulierte Fern- und Draufsichten gezeigt wurden, die das Problem der Sperrriegelwirkung kaschieren, während die für das Landschaftsbild so wichtige Ansicht von der Kreisstraße her vollkommen fehlt, vermag sich die Öffentlichkeit von der Gesamtwirkung der Hotelanlage bislang kein zutreffendes Bild zu machen. Schon jetzt kann jedoch festgestellt werden, dass vor allem die Anzahl von 15 freistehenden Hotelvillen für das Landschaftsbild des Loreley-Plateaus äußerst nachteilig wäre und daher eine Reduktion um mindestens 5 Villen gefordert werden muss.
Zu den dringlichen, noch vollkommen ungeklärten Problemen gehört aber auch die Lage der Parkplätze, die bei einer Gesamtkapazität der Hotelanlage von ca. 700 Betten ebenfalls ein enormes Raumvolumen beanspruchen. Dieses Raumvolumen kann aus Landschaftsschutzgründen keinesfalls – wie bereits vom Investor geplant – auf dem gegenüberliegenden, unmittelbar an der Kreisstraße befindlichen Wiesengrundstück geschaffen werden. Denn dadurch würde sich ein zusätzlicher weitreichender Eingriff in das Landschaftsbild ergeben, dessen Auswirkungen im Übrigen auch vom Hochplateau „Maria Ruh“ auf der gegenüberliegenden Rheinseite negativ sichtbar würden. Die Sichtbarkeit der Hotelanlage vom gegenüberliegenden Hochplateau ist auch grundsätzlich ein äußerst sensibler Punkt, zumal im Winter auch keine belaubten Bäume die Baukörper verbergen und daher unmittelbar im Sichtfeld liegen. Dieses Problem muss zufriedenstellend gelöst werden, selbst wenn das Hotel vom Rheintal aus unsichtbar bleiben sollte.
Der RVDL sieht in dem überdimensionierten Bauvolumen und der Parkplatzfrage ungelöste zentrale Probleme, die einer positiven Gesamtbewertung entgegenstehen, auch wenn er das Bemühen der NIDAG AG um einen landschaftsverträglichen Gesamtentwurf durchaus anerkennt. Von daher fordert er die Investoren dazu auf, das Bauvolumen vor allem im Bereich der geplanten Hotelvillen zu reduzieren und die Landschafts- und Denkmalverträglichkeit des Gesamtentwurfs vor Baubeginn unbedingt einer Überprüfung durch ICOMOS zu unterziehen. Nur so kann die bestehende Gefahr abgewendet werden, dass das Welterbe Oberes Mittelrheintal auf die „rote Liste“ der UNESCO gesetzt wird und am Ende seinen Welterbestatus verliert.
gez.
Prof. Dr. Christoph Zöpel
Vorsitzender des RVDL
gez.
Prof. Dr. Matthias Müller
stellv. Vorsitzender des RVDL
RVDL Stellungnahme (PDF, 1,13 MB)
Virneburg in der Eifel
Der Rheinische Verein ist im Besitz von drei Burgen, die sich alle im rheinland-pfälzischen Gebiet unseres Vereins befinden. Zwei Burgen liegen in Bacharach und damit im Gebiet des UNESCO-Welterbes Oberes Mittelrheintal. Die dritte Burg liegt in dem kleinen Eifelort Virneburg. Alle drei Burgen wurden in der Gründungszeit des Rheinischen Vereins erworben. Nun benötigen zwei von ihnen unsere besondere Hilfe. Unsere drei Burgen sind Zeugen der bewegten Geschichte unseres Vereinsgebietes, die es zu erhalten und zu pflegen gilt. Mit der RVDL-Arbeitsgruppe Burgen haben wir hierfür einen institutionellen Rahmen geschaffen und uns gleichzeitig mit Experten gut vernetzt. Doch wenn wir etwas erreichen wollen, müssen wir auch Geld in die Hand nehmen - Geld, das uns im Vereinshaushalt nicht zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund rufen wir alle Vereinsmitglieder und alle an unseren Burgen Interessierte auf, für unsere Burgen zu spenden. Bitte unterstützen Sie unsere Burgen, wenn Sie für diese „etwas übrig haben“.
Kreissparkasse Köln
IBAN: DE88 3705 0299 0000 0425 76
BIC: COKSDE3
Verwendungszweck: RVDL-Burgen
Am Freitag, dem 14. August 2020 übergab die Initiative Severinsdenkmal die Bronzetafel an der Statue des hl. Severin der Öffentlichkeit.
Foto: Karl Peter Wiemer
Nachdem das Severinsdenkmal vom Arbeitskreis „Denkmal des Monats“ des RV Köln im März 2018 zum Denkmal des Monats erklärt worden war, um auf dessen schlechten Zustand hinzuweisen, bildete sich die „Initiative Severinsdenkmal“, eine Gruppe verschiedenen Akteure. Rechtzeitig zum 50. Jahrestag der Einweihung des Denkmals im November 2018 konnte die Restaurierung des hl. Severins abgeschlossen werden. Geschaffen aus Carrara-Marmor und Diabas strahlte nun die über vier Meter hohe Brückenfigur des Heiligen nahe der Kirche St. Johann Baptist wieder wie früher.
Foto: Karl Peter Wiemer
Am 14. August 2020 erhielt die Statue eine Bronzetafel mit Informationen zum Heiligen und zur Statue selbst. Der Text stammt von RVDL-Schatzmeister Rudolf Conrads, geschaffen wurde die Tafel vom Bildhauer Johannes Hillebrand, Sohn des Kölner Bildhauers Elmar Hillebrand, dem Schöpfer der Statue, der in diesem Jahr 95 Jahre alt geworden wäre. Für Johannes Hillebrand sollte die Bronzetafel nicht nur der Information dienen, sondern auch im Bild ansprechend sein – deshalb nutzte er einen Schrifttyp aus dem Nachlass seines Vaters.
Der Text der Bronzetafel lautet: „Severin - dritter der namentlich bekannten Bischöfe von Köln. Er lebte um das Jahr 400 und wurde wahrscheinlich auf einem römischen Gräberfeld beigesetzt. Dort entstand die heutige Kirche St. Severin, bis heute Hauptort der Verehrung Severins als Heiliger. St. Severin ist Schutzpatron der Stadt Köln sowie Namensgeber für das Severinsviertel / Vringsveedel. Das ca. 4,5 m hohe Denkmal wurde von Elmar Hillebrand entworfen und unter Mitarbeit von Walter Schmitt, Villmar/Lahn, aus Carraramarmor geschaffen. Der Bischofsstab ist größtenteils aus Westerwälder Diabas. 1968 wurde die Statue durch den Oberbürgermeister Theo Burauen „den Lückcher us dem Vringsveedel“ als Brückenfigur“
Offener Brief zum Sanierungsvorgang des Kulturdenkmals Mainzer Rathaus
Das Rathaus ist das Mainzer Kulturdenkmal des 20. Jahrhunderts und maßgeschneidertes Symbol des demokratischen Mainz
Das Mainzer Rathaus ist ein Gesamtkunstwerk mit internationaler Strahlkraft
Sein gesamtgestalterisches Raumkonzept und seine bauhistorischen Interieurs sind wesentlich für den Denkmalwert
Die enorme Bedeutung des Kulturdenkmals erfordert eine intensive und stetige Kommunikation zwischen der Stadt Mainz und ihrer Bevölkerung
Instandsetzung, Re- und Downcycling sowie Förderung der Akzeptanz als nachhaltige Prämissen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Michael Ebling,
sehr geehrte Frau Dezernentin für Bauen, Denkmalpflege und Kultur Marianne Grosse,
sehr geehrte Fraktionsvorsitzende des Mainzer Stadtrats,
sehr geehrte Damen und Herren des Planungsbüros agn,
die Auslobung des Architekturwettbewerbs für das Mainzer Rathaus im Jahr 1967 forderte eine symbolkräftige Architektur, die den Willen zu einer selbstbestimmten und selbstbewussten Gesellschaft zum Ausdruck bringt. In diesem Sinne entwarfen die dänischen Architekten Arne Jacobsen und Otto Weitling ein für diese Zeit untypisches und einzigartiges Rathaus, dessen ganzheitlicher Gestaltungsanspruch vom Städtebau über die Fassade bis in die Details der Innenausstattung bis heute erlebbar ist. Alle Materialien sind sorgfältig aufeinander abgestimmt. Sogar die hochwertige und umfassende Ausstattung – mit Einbauschränken, modularen Stellwänden, Stühlen, Leuchten und Wanduhren – ist von den Architekten entworfen und hat einen maßgeblichen Anteil an der Begründung des Denkmalrangs. In der internationalen Fachwelt gilt das Mainzer Rathaus damit als Ikone der deutschen Nachkriegsarchitektur und auch von großen Teilen der Mainzer Bevölkerung wird sein identitätsstiftender Wert als Kulturdenkmal anerkannt, wie der Protest gegen einen möglichen Bürgerentscheid über einen Abriss zeigte.
Mehr Transparenz und Dialog im Planungsprozess
Trotz der Unterschutzstellung durch die Landesdenkmalpflege im Jahr 2006 ist der umfassende Erhalt des Gesamtkunstwerks Mainzer Rathaus weiterhin ungewiss. Die Kommunikation seitens der Stadt geht über die Veröffentlichung der Protokolle der Stadtrats- und Beiratssitzungen und der grundständigen Dokumentation des Baubestands nicht hinaus. Die letzte Veröffentlichung von nicht detaillierten Plansätzen sowie Kostenkalkulationen für verschiedene Varianten stammt noch vom Juni 2017.1 Auch wenn wir mit großer Freude zur Kenntnis genommen haben, dass das gesamte Mobiliar in einem Depot eingelagert werden soll, um es wieder im Rathaus zum Einsatz zu bringen,2 so stehen entscheidende Fragen zum Umgang mit dem bauzeitlichen Bestand noch aus und drohen unter mangelnder Berücksichtigung denkmalpflegerischer Grundsätze sowie unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen zu werden. Die Entscheidungsgründe sowie konkreten Planungsdetails zu den Sanierungsmaßnahmen – darunter auch einschneidende Neuerungen wie das geplante Bürgerforum sowie Veränderungen des Raumprogramms, die insbesondere die Ausstattung betreffen dürften – werden vorenthalten.
Fehlende Transparenz und unzureichende Informationen über den Planungsprozess bei Mainzer Bauvorhaben führten bereits in der jüngeren Vergangenheit zu Unmut und Protest bei der Bevölkerung, wie das Beispiel der „Bibelturm“-Planungen für das Gutenberg-Museum gezeigt hat. Das weitgehend intransparente Vorgehen ist aber gerade bei einem so bedeutenden und dazu öffentlichen Baudenkmal wie dem Mainzer Rathaus erst recht nicht akzeptabel.
Der Öffentlichkeit wird derzeit seitens der Stadt keine Möglichkeit geboten, den Stand der jeweils aktuellen Detailplanung einzusehen und den damit verbundenen Gedankenaustausch außerhalb der Beiratssitzungen nachzuverfolgen. Die letzte Beiratssitzung zum Thema der Rathaussanierung fand überdies vor acht Monaten im Januar 2020 statt. Es ist die Aufgabe des Oberbürgermeisters (der die Sanierung des Rathauses zur Chefsache erklärt hat), den Dialog zwischen Planungsdezernat und interessierten Mainzer*innen zu stärken und für Transparenz zu sorgen.
Zu dieser Öffentlichkeit zählen nicht nur die Mainzer Bürger*innen, sondern auch denkmalpflegerisch oder architekturhistorisch ausgewiesene Expert*innen, deren Einbeziehung für alle Seiten eine Bereicherung ist, da sie mittels professioneller Beurteilungen sowohl der Sanierungsplanung beratend beistehen als auch fachspezifisches Wissen und Informationen angemessen an die Öffentlichkeit vermitteln können.3
Wie aus einzelnen Presseberichten hervorgeht, werden die denkmalpflegerischen Belange im Detail zwischen Stadt und Landesdenkmalpflege verhandelt. Bei einem so wertigen Gebäude ist jedoch ein kontinuierlicher Abstimmungsprozess unabdingbar, der neben den Vertretern der Stadt, des Planungsbüros als Client der Stadt und der Landesdenkmalpflege auch interdisziplinäre Expert*innen, wie etwa zum Thema nachhaltige Sanierung, mit einbezieht. Durch eine solche Anpassung des Entscheidungsprozesses ließe sich zudem der Kritikpunkt einer zeitlichen Verzögerung des Sanierungsvorhabens und der damit verbundenen höheren Kosten vermeiden. Zentrale Aufgabe muss es sein, den Charakter und die Substanz des bedeutendsten Baudenkmals des 20. Jahrhunderts in Mainz für uns und die nachfolgenden Generationen zu bewahren.
Nicht nur im Zweifel für den Bestand
Eine denkmalgerechte Instandsetzung, wie sie aufgrund des Denkmalschutzgesetzes gefordert ist, bedeutet insbesondere beim Mainzer Rathaus die Erhaltung der inneren Raumstruktur sowie der hochwertigen und einmaligen Ausstattung. Wichtige Fragestellungen, gerade in Bezug auf zeitgemäße Arbeitsplatzkonzepte und daraus resultierende Veränderungen an der bauzeitlichen Substanz, werden seitens der Stadt weder öffentlich diskutiert noch ausreichend kommuniziert.
Dabei wird der Denkmalrang dieses Gesamtkunstwerkes auch maßgeblich vom Material- und Farbkonzept getragen. Im Vordergrund stehen Türen und Wandverkleidungen vornehmlich aus gedämpfter Buche sowie Einbaumöbel an den Flurseiten der Büroräume aus Massivholz. Weitsichtigkeit bewiesen Jacobsen und Weitling auch bei der beweglichen Struktur durch Modulwände, mit denen sich die Büros in drei verschiedene Größen unterteilen lassen, ohne die Einbaumöblierung zu beeinträchtigen – vorausgesetzt, das vorgesehene Raster wird beibehalten.
Da der bauzeitliche Bestand im Gebäude unterschiedlich gut erhalten ist, muss die Sanierungsplanung sehr differenziert darauf reagieren und die Bewahrung des erhaltenen Interieurs – und sei sie auch nur fragmenthaft – höchste Priorität haben. Die Gesamtheit von Büroausstattung, funktionalen Zusammenhängen und einer originären Anmutung der Räume lassen zukünftig mehr Rückschlüsse auf die architektonische Intention zu als das Musealisieren einzelner, möglicherweise vollständig erhaltener Räume in anderen Geschossen. Dies zeigt das sehr gelungene Gutachten von strebewerk. Architekten, das es nun als Raumbuch fortzuschreiben gilt. Eine Banalisierung der hochwertigen Raumqualität des bauzeitlichen Bestandes ist bereits in der Cafeteria im Obergeschoss als Negativbeispiel sichtbar. Dieses wurde vor 2006 ohne Einbeziehung ausgewiesener Expert*innen aus der interdisziplinären Forschung zum Mainzer Rathaus „im Zuge einer unsensiblen Modernisierung nachteilig verändert“, weiteres originales Interieur durch vermeintlich freundlichere Farben und Materialien ersetzt sowie die ursprüngliche Raumwirkung zerstört.4
Nachhaltigkeit beginnt im Kleinen
Nachdem der Gesamterhalt des Gebäudes nicht mehr in Abrede steht, kommt es jetzt auf die Details an! Die Frage nach dem Wie der Sanierung muss heutzutage auch unter den unterschiedlichen Aspekten der Nachhaltigkeit beantwortet werden – Instandsetzung, Re- und Downcycling sowie durch Akzeptanz. Ein nachhaltiger, sensibler Umgang bedeutet zuallererst, den bauzeitlichen Bestand zu erkennen, zu würdigen und dessen Instandsetzung zum primären Ziel der Planung zu erklären. Im Gegenzug schließt eine nachhaltige Instandsetzung aus, sich von kurzlebigen Trends bei Arbeitsplatzkonzepten zuungunsten der ganzheitlich durchdachten Gestaltung durch Arne Jacobsen leiten zu lassen. Wichtige Veränderungen, die zu einer – im wahrsten Sinne des Wortes – langlebigen Verbesserung der Arbeitssituation beitragen, wie etwa die technische Aktualisierung, müssen sich dem bauzeitlichen Bestand verschreiben, statt gegen ihn zu arbeiten.
Bei ressourcenorientierten Sanierungen stellt darüber hinaus die Wiederverwendung von Baumaterialien, die ersetzt werden müssen, wie dies bei der Fassadenverkleidung aus norwegischem Marmor der Fall ist, ein großes Potenzial dar. Eine Variante ist das Downcycling des wertvollen Materials, der mittels Pulverisierung und mit Zuschlägen zu einem Kunststein verarbeitet und unter „Wahrung der denkmalkonstituierenden Eigenschaften“ wiederverwendet werden könnte.5 Obwohl von der Landesdenkmalpflege bereits grünes Licht gegeben wurde, verschwand die Variante ohne Begründung aus der Debatte in den Beiratssitzungen. Dabei ist diese Variante im Sinne der Nachhaltigkeit ein innovatives Beispiel für die Nutzung bestehender Ressourcen vor Ort und für den Verzicht auf den CO²-intensiven Abbau eines neuen Steins.
Zuletzt ist es auch eine Frage des Willens das Mainzer Rathaus als Kulturdenkmal und als Bestandteil der eigenen Identität mit Respekt und auch einer gewissen Demut gegenüber dem Bestand zu entwickeln. Dieser Prozess muss mit der Mainzer Öffentlichkeit bestritten und die Entscheidungsgründe für sie nachvollziehbar aufbereitet werden. Nachhaltige Akzeptanz beginnt nicht mit dem von oben herab entschiedenen Ergebnis, sondern mit Partizipation und Teilhabe.6
Appell
Lassen Sie die Möglichkeit nicht verstreichen, einen Beitrag zum nachhaltigen Sanieren an einem der wichtigsten Monumente der Stadt Mainz zu leisten. Dem Entschluss zur Sanierung ging bereits eine lange Zeit der Untätigkeit voraus. Dennoch legitimiert dies keinen vorschnellen und kurzsichtigen Aktionismus. Ein so anspruchsvolles und gesamtgestalterisches Raumkonzept wie jenes des Mainzer Rathauses verdient einen ebenso durchdachten wie respektvollen Sanierungsplan. Ein solcher bedarf jedoch Zeit, um alle Interessen berücksichtigen zu können und die Fachwelt zum Kulturdenkmal willentlich in den Sanierungsprozess einzubinden.
- eine Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Mainz, die diesem Monument und seiner bauzeitlichen Ausstattung den entsprechenden Respekt zollt und die Mainzer*innen über das gesetzliche Minimum hinaus mit einbezieht
- eine dem Kulturdenkmal wohlgesonnene Abwicklung des Planungsprozesses, die eine Zusammenarbeit aller Akteure auf Augenhöhe garantiert, insbesondere der interdisziplinären Expert*innen
- kontinuierliche, öffentliche Präsentationen über den geplanten Umgang mit dem bauzeitlichen Interieur und die angedachten Lösungsansätze
Jetzt ist der Moment gekommen, in dem Sie über die zukünftige Wahrnehmung und Rolle des Rathauses für die kollektive Identität der Mainzer*innen entscheiden dürfen. Wer stark in den bauzeitlichen Bestand eingreift, verletzt die Gesamtkonzeption und Einzigartigkeit des Kulturguts. Wer hingegen rücksichts- und würdevoll mit dem Erbe der Stadt Mainz umgeht, kann sich auch in Zukunft mit einem Juwel der Nachkriegsarchitektur schmücken. Der weitestgehende Erhalt des bauzeitlichen Interieurs sollte in den Augen der Architekten und Stadtspitze nicht Last, sondern Antrieb sein.
Gez.
DIE BETONISTEN – Initiative zur Vermittlung der Architektur der Nachkriegszeit
Mitglied der Arbeitsgruppe „Nachkriegsarchitektur im Rheinland“ des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e. V.
Eva Authried, Jonas Grahl, Paulina Knodel, Dr. Leonie Köhren, Jennifer Konrad, Maximilian Kürten, Leonie Matt, Nastja Müller, Katharina Seubert-Lange
• •
1 Speziell für das 5. OG sowie das Bürgerforum bietet die Präsentation von agn im Protokoll der 4. Beiratssitzung keine Darstellung einer konkreten Ausführungsplanung und bleibt insbesondere in den Details ungenau.
2 Diesbezüglich wird ein Depotkonzept auf der Homepage zur Rathaussanierung unter der Rubrik „Aktuelles“ erwähnt, das jedoch nicht einsehbar ist: https://www.mainz.de/verwaltung-und-politik/verwaltungsorganisation/rathaussanierung.php#c3 [20.08.2020]
3 Die Liste mit Forschungsbeiträgen und Aktionen, die der Vermittlung der Wertigkeit des Mainzer Rathauses dienen, ist lang (siehe Anhang). Dass keiner dieser Expert*innen den Planungsprozess begleitet, lässt vermuten, dass deren Ergebnisse nicht in gebührendem Maße in die Sanierungsplanung mit einbezogen werden.
4 Matthias Müller, Gregor Wedekind: Das Mainzer Rathaus von Arne Jacobsen. Politische Architektur in der deutschen Nachkriegsmoderne. Regensburg: Schnell & Steiner 2014, S. 151.
5 Roswitha Kaiser: „Ein digitales Raumbuch für das Rathaus“, in: Die Denkmalpflege, Jg. 77, 2019, Nr. 2, S. 198 f.
6 Die Möglichkeit für diese Öffentlichkeit, am Sanierungsprozess zu partizipieren, stellte sich nur und zuletzt 2013/14.
Unterstützer des offenen Briefes
Daniel Bartetzko, moderneREGIONAL
Dr. Karin Berkemann, moderneREGIONAL
Prof. Dipl.-Ing. Heribert Hamann, Hochschule Mainz
Dr. Sascha Köhl, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Univ.-Prof. Dr. Matthias Müller, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Runder Tisch Stadtbaukultur, Mainz
Diesen Brief erhalten zeitgleich die lokalen und überregionalen Medien sowie die Fachpresse.
Forschungsbeiträge und Vermittlungsaktionen zum Mainzer Rathaus
(nach Erscheinungsjahr; ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Kürten, Maximilian: „Das Mainzer Rathaus – eine beziehungsreiche Architektur“, in: Gesamtkunstwerke: 7 Arbeiten von Arne Jacobsen & Otto Weitling in Deutschland, hrsg. von The Link Berlin, Ausst.-Kat, Nordische Botschaften Berlin, Berlin 2020.
Dokumentation der Rathausfassade, eine Studie des Architekturinstituts der Hochschule Mainz. Online-Publikation: https://architekturinstitut.hs-mainz.de/projekte/rathausfassade-mainz/ [13.08.2020]
Kaiser, Roswitha: „Ein digitales Raumbuch für das Rathaus“, in: Die Denkmalpflege, Jg. 77, 2019, Nr. 2, S. 198 f.
strebewerk. Architekten (Dr.-Ing. Elke Nagel M.A., Dr. Julia Feldtkeller M.A.): Rathaus Mainz. Bauhistorisches Kurzgutachten zum aktuellen Bestand, 2018/2019. Online-Publikation: https://www.mainz. de/medien/internet/downloads/Rathaussanierung-Digitales-Raumbuch-Kurzgutachten-14.02.2019.pdf [20.08.2020]
Köhl, Sascha: Eine Rede wert: das Mainzer Rathaus, Vortrag gehalten am 2. Februar 2018 an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Mazzoni, Ira: „Bürgernaher Blödsinn“, in: Süddeutsche Zeitung, 27.11.2017.
Statements, Blogbeiträge und Aktionen der Initiative Die Freunde des Mainzer Rathauses seit 2017. [https://mainzerrathaus.jimdofree.com/blog/]
Denkmal, Bau, Kultur. Konservatoren und Architekten im Dialog, Kolloquium anlässlich des 50jährigen Jubiläums von ICOMOS Deutschland, 26.-28.11.2015 [Mainzer Rathaus], Berlin 2016, u. a. mit Beiträgen und Statements zum Mainzer Rathaus von Joachim Glatz, Roswitha Kaiser, Thomas Metz und Gerold Reker.
Mainzer Erklärung von ICOMOS Deutschland zur denkmalgerechten Sanierung des Rathauses von Arne Jacobsen und Otto Weitling, Schreiben an Oberbürgermeister Ebling und die Mainzer Stadtratsfraktionen vom 28. November 2015.
Das Mainzer Rathaus von Arne Jacobsen. Politische Architektur in der deutschen Nachkriegsmoderne, hrsg. von Matthias Müller / Gregor Wedekind, Regensburg 2014.
Durth, Werner: Rathaus Mainz, Vortrag gehalten am 25. Januar 2013 im Rathaus Mainz im Rahmen einer Bürgerinformation.
Metzendorf, Rainer: „Mainz und sein Rathaus. Eine unendliche Geschichte?“, in: Mainz – Vierteljahreshefte für Kultur, Politik, Wirtschaft, Geschichte, Mainz 2013, S. 64-71.
Reichel, Alexander: Architektur mit Verfallsdatum? Eine ökonomisch-ökologische Annäherung ans Mainzer Rathaus, Vortrag gehalten am 31. Januar 2013 im Zentrum Baukultur, Mainz.
Glatz, Joachim: „Das Mainzer Rathaus von 1973 – ein Denkmal, aber ungeliebt“, in: Klötze und Plätze – Wege zu einem neuen Bewusstsein für Großbauten der 1960er und 1970er Jahre, Bonn 2012, S. 110 ff.
Hollenstein, Roman: „Das Mainzer Rathaus von Arne Jacobsen und Otto Weitling“, in: Neue Zürcher Zeitung, 4.7.2012.
Maier-Solgk, Frank: „Mainz – das moderne Monument“, in: Bauwelt, 40-41.2012, S. 30-35.
Zwischen Scheibe und Wabe. Verwaltungsbauten der Sechzigerjahre als Denkmale, Berichte zu Forschung und Praxis der Denkmalpflege in Deutschland, hrsg. von VdL - Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 19, Wiesbaden 2012.
Die Mainzer und ihr Rathaus. Bilder und Texte zu Geschichte und Kultur der Stadt, hrsg. im Auftrag der Stadt Mainz von Anton Maria Keim / Friedrich Schütz, Mainz 1984.
„Rathaus Mainz“, in: DBZ Deutsche Bauzeitschrift - Architektur, Entwurf, Detail, 1, 1975, Gütersloh, S. 37-40.
Joedicke, Jürgen: „Zu Mainz am Rhein, Sonderdr. Mainzer Rathaus“, in: Bauen und Wohnen, 11, 1974, München, S. 471-480.
Das Mainzer Rathaus, hrsg. von Bruno Funk / Wilhelm Jung im Auftrag der Stadt Mainz, Mainz 1974.
„Rathaus in Mainz“, in: db Deutsche Bauzeitung, 11, 1969, Stuttgart, S. 817.
„Arne Jacobsens Spiel mit Diagonalen – Wettbewerb Rathaus und Geschäftszentrum Mainz“, in: Bauen und Wohnen, 10, 1968.
Im Kulturlandschaftsbereich südlich der UNESCO-Welterbestätte Schloss Augustusburg in Brühl ist vor der historischen Ortskante von Schwadorf ein Baugebiet („östlich Lindenstraße/ westlich An der Schallenburg“) geplant, das massiv in die Kulturlandschaft und ihre Erlebbarkeit eingreift. Der RVDL hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlegung der Bauplanung erhebliche Einwände formuliert. Die folgende Zusammenfassung nennt die wichtigsten Punkte der umfassend ausgeführten Bedenken:
Im Verfahren zum Bebauungsplan 05.10 „Östlich Lindenstraße, westlich An der Schallenburg“ sowie zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans ist zwar im Umweltbericht der Hinweis auf die Kulturlandschaft enthalten. Es fehlt aber eine Darstellung der Folgen einer Realisierung der Planung für die Kulturlandschaft: Diese Bebauung würde nämlich
Das Parkpflegewerk von 1992 für den Schlosspark Brühl stellt mehrfach die Bedeutung der Blickachsen in die umgebende Landschaft fest: „Der durch breite offene Alleen gekennzeichnete Tiergarten des 18. Jahrhunderts stellt als herausragende Blickbeziehung vom Schloss aus über die Hauptallee die Verbindung in den offenen Landschaftsraum nach Süden bis zur Burg in Schwadorf und zu dem Höhenzug des damals bereits weitgehend waldlosen Vorgebirges her.“ Ausdrücklich wird festgestellt, dass diese Blickachse zwar durch den Bau der A 553 beeinträchtigt, aber nicht zerstört worden ist. So besteht nach wie vor die wechselseitige Blickbeziehung zwischen Schloss Augustusburg und der Schwadorfer Burg (Schallenburg). Von letzterer blickt man noch heute auf Schloss Augustusburg; umgekehrt geht der Blick von der Terrasse vor der Südfront des Schlosses genau auf die Schallenburg. Folglich führt der Landesentwicklungsplan im „Anhang 2“ den Kulturlandschaftsbereich um Schloss Augustusburg als „landesbedeutsamen Kulturbereich“ auf und verweist sowohl auf die kurfürstlichen Schlösser Augustusburg und Falkenlust (Welterbe mit Pufferzone), Gärten und Parks, Achsen und Sichtbezüge als auch u.a. auf die mittelalterlichen Burgen und Ortschaften.
Im Fachbeitrag zum Regionalplan ist dies weiter ausgeführt. Zum Kulturlandschaftsbereich 161 „Brühl / Kurfürstliche Schlösser“ sind dort ausdrücklich die „Blickachsen von Schloss Falkenlust auf das Siebengebirge und von Schloss Augustusburg auf Schwadorf“ genannt. Ferner ist dort der Kulturlandschaftsbereich 201 „Schwadorf (Brühl)“ mit folgenden Merkmalen benannt: „Im Kern spätmittelalterliche mehrteilige Wasserburganlage Schallenburg mit Obst- und Pferdeweiden; neugotische Kirche St. Severin, Kirchturm als Landmarke aus den nordöstlichen ackerbaulich genutzten Freiräumen; im Ort historische Höfe. – Schallenburg und Weiherhof Bodendenkmäler.“ Wichtig ist die Erhaltung des Freiraums in dem geplanten Baugebiet, da nur so die historische Ortskante des KLB 201 (Schwadorf) und der historische Ort Schwadorf als landschaftliche Dominante (Ziel Regionalplan) in ihrer kulturlandschaftlichen Bedeutsamkeit bewahrt werden können. Dieser Freiraum als Voraussetzung für die Wahrnehmbarkeit der Baudenkmäler gilt im Besonderen für die Doppelanlage des Strauchshofes und für die Anlage der Schallenburg. Der Denkmalverbund verdeutlicht in einzigartiger Weise den Zusammenhang von Landschaft und Gebäuden.
Ferner ist noch darauf hinzuweisen, dass die Vorgebirgslandschaften in diesem Bereich als „Rheinterrassen“ durch eine Vielzahl von mittelgroßen und kleinen Bachläufen geprägt sind. In Schwadorf gehören sie seit Jahrhunderten zum Ortsbild und haben den Bau der als Bau- und Bodendenkmal geschützten Schallenburg veranlasst. Insofern sind die vorhandenen Bachläufe unabdingbarer Teil der Kulturlandschaft und auch im Kulturlandschaftsbereich 201, der die mittelalterliche Ortsbegrenzung erfasst, inbegriffen. Die Schallenburg ist als Wasserburg in ihrer wehrhaften Anlage, aber auch in der Gründung der Fundamente (Baustabilität) auf die Bewahrung der jetzigen Wasserläufe angewiesen. Dass die verrohrte Führung des Bachlaufs von existentieller Bedeutung für die Schwadorfer Burg/ Schallenburg ist, ist im Entwurf des Bebauungsplans mittlerweile aber in der „Begründung zu den Planungsabsichten“ festgehalten.
Im Rahmen der Offenlegung der Bauplanung in Brühl-Schwadorf sind erhebliche Bedenken von allen maßgeblichen Denkmalschutzinstitutionen formuliert worden: dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, dem LVR-Dezernat Kultur und landschaftliche Kulturpflege, Fachbereich Regionale Kulturarbeit, der Bezirksregierung, dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (für das Land als Eigentümerin der Brühler Schlösser) und der Fachberatung für die Welterbestätten, ICOMOS.
Die örtliche Initiative DENKmal-brühl.de hat jetzt einen Unterschriftenaufruf gestartet: Kulturlandschaft rund um Schloss Augustusburg erhalten und gestalten.
Der RVDL unterstützt diesen Aufruf. Hier können auch Sie unterschreiben:
zum Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler in Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG)
Der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftschutz (RVDL)versteht sich als vereinsrechtlich verfasstes bürgerschaftliches Engagement für Denkmalpflege und Landschaftschutz. Er tut das in der Tradition der im preußischen Staat grundgelegten Denkmalpflege, auch dokumentiert durch die Institutionalisierung von Landeskonservatoren. Dabei versteht sich der RVDL als Impuls- und Ideengeber, Unterstützer und Korrektiv Hoheitlichen Handelns und als Möglichkeit für interessierte Bürger wie für Fachkundige, sich zu engagieren. Aus diesem Verständnis leiten sich die Kriterien der Beurteilung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler in Nordrhein-Westfalen ab:
- der Bewahrung des geschichtlichen Erbes mit dem grundlegenden Beitrag Preußens für den Denkmalschutz,
- dem Einbringung von Fachverstand,
- dem bürgergesellschaftlichen Engagement als Grundlage der Vermittlung von kulturellen Identitäten.
Das Denkmalschutzgesetz ist das wesentliche rechtswirksame Instrument zur Bewahrung und Vermittlung der historischen, insbesondere kulturgeschichtlichen Identität des Landes Nordrhein-Westfalen. Seine verfassungsrechtliche Grundlage ist Artikel 18(2) Verf. NRW: „Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur, die Landschaft und die Naturdenkmale stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.“ Das Denkmalschutzgesetz NRW und damit seine Änderungen sind an diesem Verfassungsauftrag auszurichten.
Das Denkmalschutzgesetz vom 11.3.1980, in Kraft getreten am 1.7.1980, kommt diesem Verfassungauftrag weitestgehend nach. Mit einigen Regelungen sticht es im Vergleich mit entsprechenden Gesetzen anderer Länder heraus.
a) Das gilt für die Definition des Denkmals in § 2(1): Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wen die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits-und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.
b) Das gilt für das zweistufige Verfahren in den §§ 5,7.
c) Das gilt für die Benehmensherstellung zwischen den Unteren und Oberen Denkmalbehörden und den Landeskonservatoren bei den Landschaftsverbänden mit der denkmalpolitisch herausragenden Stellung des zuständigen Ministers als Oberster Denkmalbehörde in § 21.
2. Der RVDL hat in seiner Stellungnahme zum Abschlussbericht der gutachterlichen Evaluation und durch Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 29.6.2019 seine Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass eine Neufassung des Gesetzes grundsätzlich nicht notwendig ist. Entsprechend nimmt er nicht Stellung zu den beibehaltenen Bestimmungen des Gesetzes, die er ausnahmslos begrüßt.
3. Im Rahmen der Novellierung des Gesetzes ist es sinnvoll zu evaluieren, inwieweit dem Verfassungsauftrag des Artikels 18 (2) und dem Denkmalschutzgesetz vom 11.3.1980 in der bisherigen Denkmalpolitik des Landes entsprochen wurde. Aus dieser Evaluierung ergeben sich die Bewertungen der Änderungsvorschläge des Entwurfs.
a) Mit Bezug zum Verfassungauftrag sind der Schutz und die damit verbundene Vermittlung der Geschichte deutlich verstärkungsbedürftig. Das Land Nordrhein- Westfalen ist entstanden nach Auflösung des Landes Preußen durch die die alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkriegs. Diese Auflösung ist begründet durch die Verquickung Preußens mit der verhängnisvollen bzw. verbrecherischen Rolle des Deutschen Reiches im Ersten und Zweiten Weltkrieg. Die kulturgeschichtliche Bedeutung und auch die herausragend demokratische Politik des Landes Preußen im Rahmen der Weimarer Republik traten dabei zurück.
Es ist damit Auftrag des Landes, seine Geschichte vor 1946 verstärkt zu vermitteln. Das gilt für den Kaisersitz Aachen, das Erzbistum Köln einschließlich des ihm zugehörigen Herzogtums Westfalen, die herausragende Bedeutung der Städte Dortmund und Duisburg sowie der Fürstinnentabtei Essen im Mittelalter, das Herzogtum Berg mit seiner Hauptstadt Düsseldorf; und das gilt für Brandenburg-Preußen seit dem 17. Jahrhundert nach Übernahme des Herzogtums Kleve. Preußen schuf Voraussetzungen für die montanindusstrielle Entwicklung des rheinisch-westfälischen Industriegebiets, so durch die Schiffbarmachung der Ruhr. Nach Ende der napoleonischen Herrschaft wurde fast das gesamte Territorium des heutigen Nordrhein-Westfalens preußisch. In den folgenden Jahrzehnte legte Preußen die Grundlagen der Kultur- und Denkmalpflege, so mit der der Institution der Landeskonservatoren in der Rheinprovinz, zu der auch große Teile des heutigen Landes Rheinland-Pfalz gehörten, wie in der Provinz Westfalen. Es lässt sich feststellen, dass es ohne diese Kulturpolitik Preußens den Kölner Dom in seiner heutigen Gestalt nicht gäbe. Ohne die Vermittlung dieser Geschichte Preußens sind auch bedeutende Denkmäler der Kultur in Nordrhein-Westfalen nicht kulturhistorisch zu vermitteln.
Nach 1946 erfolgte der beeindruckende Wiederaufbau auch mit kunstgeschichtlich bedeutenden Bauwerken bis in die 1980er Jahre, exemplarisch der Neubau des Landtags.
b) Mit Bezug zur Definition des Denkmals ist einmal das öffentliche Interesse an der Bedeutung der Entwicklung der Arbeits-und Produktionsverhältnisse zu beachten. Mit mannigfaltigen Industriedenkmälern und der „Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur“ ist hier europaweit bedeutendes geleistet. Eine offene Aufgabe bleibt, die „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ als Welterbe der UNESCO anzuerkennen. Mit europäischer, ja weltweiter Bedeutung zeigt diese Kulturlandschaft, wie - dem Verfassungsauftrag und der Denkmaldefinition entsprechend - Kunst, Geschichte, Kultur sowie Landschaft und damit Städte und Siedlungen miteinander zukunftsgerecht nutzbar zusammenhängen.
c) Dann sind die städtebaulichen Gründe für die Erhaltung und Nutzung von Denkmälern zu beachten. Nur in der Periode zwischen 1980 und 1990 wurde diese Aufgabe konsequent umgesetzt.
d) Mit Bezug zur Benehmensherstellung zwischen den Unteren und Oberen Denkmalbehörden und den Landeskonservatoren bei den Landschaftsverbänden lässt sich, gerade auch aufgrund der Erfahrungen des Vorsitzenden des RVDL, der direkt nach Inkrafttreten des Gesetzes zehn Jahre zuständiger Minister war, feststellen, dass sich diese Regelung hervorragend bewährt hat. Sie gibt dem zuständigen Minister die Möglichkeiten, seine Kompetenz für den Denkmalschutz deutlich zu machen. Dazu kommt die Möglichkeit, in diesem Benehmensverfahern auch die Erhaltung des Denkmals zu sichern. Zweifel an dieser Möglichkeit sind ein häufiger Grund für die Zurückhaltung der Unteren Denkmalbehörden bei der Unterschutzstellung. Der Minister hat die Instrumente - Förderung, Erwerb des Denkmals, auch die Förderung des Erwerbs durch Dritte, so der Landschaftsverbände -, das Denkmal zu bewahren. Die Beibehaltung des Rechts der Landekonservatoren bei den Landschaftsverbänden auf Anrufung der Obersten Denkmalbehörde bei Auffassungsunterschieden zu den Unteren Denkmalbehörden und des Ministerentscheides ist für den RVDL zwingend.
Die in § 19 NEU vorgesehene „Prüfung einer unmittelbaren Entscheidung der Obersten Denkmalbehörde“ ist unzureichend. Sie stellt eine Abschwächung der bisher vorgesehenen Benehmensherstellung zu einer reinen Anhörung bei Angelegenheiten der Baudenkmalpflege und damit erhebliches Gefährdungspotenzial für die Denkmäler dar. Die bei den Landeskonservatoren vorgehaltene Sachexpertise wird damit an wesentlicher Stelle aus dem Entscheidungsprozess herausgenommen.
e) Ein Versagen des zuständigen Ministeriums - seit 1980 – ist es, den in § 23(1) normierten Landedenkmalrat nicht eingesetzt zu haben. Die mit § 21 NEU vorgesehene Streichung lehnt der RVDL deshalb ab. In anderen Ländern gibt es positive Erfahrungen. Dem Landesdenkmalrat Rheinland-Pfalz gehören der derzeitige Stellvertretende Vorsitzende des RVDL und der vorherige RVDL-Geschäftsführer an. Es ist eine für NRW mehr als fragwürdige Tatsache, dass der RVDL in Rheinland-Pfalz bessere fachliche Mitwirkungsmöglichkeiten hat als in NRW. Die in Landesdenkmalrat gebündelten Expertise unterschiedlicher Fachrichtungen – Architektur, Denkmalpflege, Kirche, Bürgerschaftliches Engagement – sind eine Quelle wichtiger Beratungsleistungen für das Land. Der RVDL hält die Forderung nach der Einberufung eines Landesdenkmalrats aufrecht, in dem auch die überregionalen Heimatverbände in NRW vertreten sind. Der Landesdenkmalrat soll eine Geschäftsstelle erhalten und eigenverantwortlich Stellung beziehen können.
4. Die Vermittlung der historischen, insbesondere kulturgeschichtlichen Identität des Landes Nordrhein-Westfalen erfordert bürgergesellschaftliches Engagement. Deshalb sollte jede Untere Denkmalbehörde ehrenamtliche Beauftragte für Denkmalpflege bestimmen.
5. Mancherlei Abwägungen zwischen Denkmalschutz und Klimaschutz zeigen ein Missverständnis der unersetzlichen Bedeutung von Denkmälern und ihrer realen Gefährdungen. Die in § 9 Abs. 2 NEU zusammengefassten Belange wie Wohnungsbau, Klima, Erneuerbare Energien und Barrierefreiheit sind zeitgemäß und geboten. Baudenkmäler sollten hierbei jedoch erst in Betracht gezogen werden, wenn der nicht denkmalgeschützte Baubestand entsprechend geprüft und ausgerüstet wurde. Ihre volle Wirksamkeit entfalten die genannten Belange vor allem bei Neubauprojekten. Es sei in diesem Zusammenhang auf den Anteil von lediglich rund 2% denkmalgeschützter Objekte am Gesamt-Baubestand hingewiesen. Von diesen 2% kann ein Beitrag zur Durchsetzung der o. g. Belange nur in sehr geringem Maße erwartet werden. Vielmehr stellt der Denkmalschutz einen Belang sui generis dar, der den o. g. Belangen mehr als gleichrangig ist – verlorenen Denkmäler sind nicht wiederherstellbar. Gefährdungen von Denkmälern erfolgen vielfach aus den gleichen Ursachen wie die Beeinträchtigung des Klimas, nämlich durch Emissionen. Es ist deshalb geboten, klimaschutzrelevante Regelungen mit denkmalschutzrelevanten zu verbinden. Verkehrsemissionen und gewerbliche Emissionen in denkmalbesetzten Quartieren sollten nach Möglichkeit rechtlich vermieden werden.
Köln, 2.7.2020
Stellungnahme (PDF) (PDF, 515 KB)
„Die große und die kleine Agrippina an der ehemaligen Agrippina-Hauptverwaltung in Köln“
Seit über 30 Jahren stellt der Arbeitskreis „Denkmal des Monats“ im Regionalverband Köln des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz in unregelmäßiger Folge ein bedrohtes oder sanierungsbedürftiges Denkmal der Öffentlichkeit vor.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder des Rheinischen Vereins,
die Geschäftsstelle des RVDL wird Mitte März ihre bisherigen Räumlichkeiten im Horion-Haus (Köln-Deutz) verlassen und in das Gürzenich-Quartier in der Kölner Innenstadt umziehen. Die Maßnahme ist Teil größerer Umzüge innerhalb des LVR, die notwendig werden, da das LVR-Hochhaus am Ottoplatz niedergelegt und in den nächsten Jahre neugebaut wird.
Der RVDL wird seine zukünftigen Räume im Gürzenich-Quartier, Besucheradresse: Augustiner Straße 10 - 12, beziehen, wo sich auch das Dezernat für Kultur und Landschaftliche Kulturpflege befindet. Die Postanschrift bleibt vorerst bestehen: RVDL, Ottoplatz 2, 50679 Köln.
Wir werden ab Montag, 16. März Umzugskartons packen, am 23. März umziehen und dann einige Tage die neuen Büroräume einräumen - und deshalb voraussichtlich bis zum 1. April nur eingeschränkt erreichbar sein. Einige Tage werden wir gar nicht erreichbar sein, da die technischen Geräte (Telefone, PCs, Fax usw) ebenfalls abgebaut und neu installiert werden.
Unter der Tel.-Nr.: 0221-8092805 schalten wir einen Anrufbeantworter, den Sie gerne nutzen können und den wir so oft wie möglich während des Umzuges abhören werden. E-Mails werden gelesen, sobald die Rechner wieder installiert sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir während des Umzuges keine Fragen beantworten können, die Akteneinsicht verlangen.
Wir sind bemüht, die Unannehmlichkeiten für Sie so kurz wie möglich zu halten. Wir melden uns an dieser Stelle wieder, wenn die neuen Büros bezogen und wir wieder einsatzbereit sind. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Dr. Karl Peter Wiemer
Geschäftsführer
als Vorsitzender des RVDL möchte ich Sie über aktuelle über wichtige Veränderungen in der Geschäftsstelle informieren.
Ab dem 1. März hat Herr Dr. Wiemer auf Vorschlag der Kulturdezernentin des LVR, Milena Karabaic, und durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes die Geschäftsführung des RVDL übernommen.
Herr Dr. Bredenbeck hat zum 1. März eine neue Aufgabe im LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland angenommen.
Herrn Dr. Wiemer muss ich Ihnen nicht vorstellen – er kümmert sich seit vielen Jahren um die Veröffentlichungen des RVDL und hat mit den regelmäßig und zahlreich erscheinenden Publikationen wesentlich zum positiven Image und zum guten Ruf des RVDL in der Öffentlichkeit beigetragen. Sie alle kennen ihn durch langjährige enge Zusammenarbeit bei der Herstellung der „Rheinischen Heimatpflege“ und der Quartalsprogramme, der Rheinland-Bildkalender und neuerdings der erfolgreichen „Feierabendspaziergänge“ – um nur einige Formate zu nennen.
Diese Herausgeber- und Redaktionsaufgaben wird Herr Dr. Wiemer neben der Geschäftsführung weiterhin wahrnehmen, bis seine Nachfolge geregelt ist. Ich bitte Sie, ihm wie bisher Ihr Vertrauen zu schenken und ihn nach Kräften zu unterstützen.
Herr Dr. Wiemer wird die Geschäfte des RVDL bis zum 31.12.2021 führen und in dieser Zeit mit dem Vorstand insbesondere an der Neuorganisation der Geschäftsstelle sowie an der Neubesetzung von Mitarbeiterstellen arbeiten. Weitere Herausforderungen sind der Umzug, der Software-Wechsel für die Mitgliederverwaltung und die Fakturierung des RVDL, die Neuausrichtung des Publikationswesens in Richtung e-publishing sowie die Neubesetzung der Redaktionsstelle 2020 und der Geschäftsführerstelle 2021.
Mit allen Mitgliedern des Vorstandes freue ich mich auf die Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Wiemer und bitte auch Sie alle, sich aktiv dabei einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Christoph Zöpel
Vorsitzender
Festvortrag auf der Tagung des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz am 27. März 2019 in Frankfurt am Main
Download Festrede (PDF, 199 KB)
Warum es sich lohnt für den Erhalt des Gaslichts in Düsseldorf zu kämpfen
Düsseldorf ist bald die einzige Stadt weltweit, in der es ein funktionierendes Gaslaternennetz gibt. Keine andere Stadt wird auch nur annähernd so markant vom Schein des Gaslichts geprägt wie unsere.
Ein Projekt im RVDL
Förderung der Ziele des Gaslicht-Projektes ist stets sehr willkommen:
Zweckgebundene Spenden
Kennwort "Düsseldorfer Gasbeleuchtung“
bitte ausschliesslich auf das RVDL-Konto bei Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE23 3705 0198 0002 2326 50
BIC: COLSDE33
Die Gleueler Wiese im Äußeren Grüngürtel Kölns ist seit einigen Jahren in der Diskussion: Der 1. FC Köln beabsichtigt, dort Trainingsplätze und weitere vereinsbezogene Einrichtungen anzulegen. Dagegen regt sich Widerstand nicht zuletzt bei Natur- und Denkmalschützern.
RVDL Stellungnahme zur Gleueler Wiese (PDF, 3,25 MB)
Rundschau 13.08.19 (JPG, 1,86 MB)
Bild Express 13.08.19 (JPG, 1,41 MB)
Kölner Stadtanzeiger 19.08.19 (PDF, 1,16 MB)
Einladung zur Pressekonferanz am 12.08.2019 (PDF, 70 KB)
Zusammenfassung und Fazit Prof. Dr. Heinz Günter Horn (PDF, 457 KB)
Foto: RVDL/Robert Gansen
Hier finden Sie Materialien, die sich mit den Möglichkeiten einer Eingabe an die Stadt Köln im Zusammenhang mit der Offenlegung der Pläne des 1. FC Köln für die Anlage neuer Sportplätze im Bereich des denkmal- und naturgeschützten Äußeren Grüngürtels der Stadt Köln befassen. Sie können hieraus eigene Argumente entwickeln, die Sie in Ihren eigenen Eingabe-Schriftstücken an die Stadt Köln verwenden können.
Die Frist besteht noch bis zum Ende des Monats August. Jede Stimme zählt!
Gerade dieser nun schon zweite heiße Hochsommer scheint alle Befürchtungen in Richtung Klimawandel zu bestätigen. Dem Kölner Grüngürtel droht nach Meinung Vieler durch die Ausbau- und Versiegelungspläne des 1. FC Köln ein nachhaltiger Schaden.
'Widerspruch Dr. H. Meynen (PDF, 139 KB) vom 18.08.2019
Stichpunkte für Eingabe 1. Juni 2019 (PDF, 553 KB)
Handout Aktion Offenlage (PDF, 508 KB)
Denkmalschutz Dr. H. Meynen (PDF, 69 KB)
BUND Stellungnahme (PDF, 2,97 MB)
Stellungnahme Welpmann (PDF, 103 KB)
Köln Nachrichten report-k (PDF, 218 KB)
Kurzinfo und Pläne (PDF, 4,02 MB)
Aufsatz von E. Moll u.a. in Rheinische Heimatpflege, Heft 4/2018 (PDF, 3,65 MB)
Im Rahmen des Europäischen Kulturjahres 2018 wird mit dem vorliegenden Programm das Kölner Grünsystem als einzigartiges Kulturerbe in den Mittelpunkt gestellt. Als ein europäisches Kulturerbe entstand es in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts.
Damals waren großräumige Grünplanungen für die Städte weit über Deutschland hinaus üblich. Allerdings schaffte nur der damalige Kölner Oberbürgermeister Konrad Adenauer es, in der nach dem Ersten Weltkrieg wirtschaftlich und politisch angespannten Lage ein derartig umfangreiches Grünsystem aufzustellen und politisch und praktisch in wesentlichen Zügen umzusetzen. So entstanden auf den ehemaligen preußischen Festungszonen der Innere und Äußere Grüngürtel. Die von dem renommierten Städtebauer Fritz Schumacher vorgesehenen radialen Verbindungszüge konnten z.T. erst ab den 1960er Jahren ausgebaut werden. Gegenwärtig findet eine Erweiterung im Umland statt. Die von Schumacher angedachten Grünkeile, ausgehend vom Äußeren Grüngürtel, stoßen jetzt auf einen dritten Grüngürtel in der Erftaue und auf dem Vorgebirge.
Von Anfang an stand die ökologische und historischkünstlerische Gestaltung als Frischluftspeicher für die Bevölkerung im Mittelpunkt der Planungen. Dieses für andere Städte im Zuge der dramatischen Luftverschmutzung und des Klimawandels sowie des Stadtwachstums vorbildhafte Grünnetz Kölns ist u.a. durch das Bevölkerungswachstum und steigende Flächenversiegelung bedroht. Daher wird dieses umfangreichste Kölner Landschafts- und Kulturobjekt in diesen Veranstaltungen mit all seinen positiven Funktionen und ästhetischen Facetten vorgestellt.
Prof. Dr. Barbara Schock-Werner
Vorsitzende des Regionalverbandes Köln im Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz
Im Frühjahr 2018 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW den Abschlussbericht für den Evaluierungsbericht des Denkmalschutzgesetzes NRW von 1980 vorgelegt. Der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, der Westfälische Heimatbund und der Lippische Heimatbund haben dazu eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Diese Dokumente finden Sie hier zum Download. Die Rubrik wird laufend um Aktuelles erweitert.
Abschlussbericht Evaluation DSchG (PDF, 890 KB)
Stellungnahme Heimatverbände Evalusation DSchG (PDF, 141 KB)
Unterlagen aus der 51. Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 15.03.2019 finden Sie hier:
Stellungnahme Landschaftsverbände (PDF, 198 KB)
Ausschussprotokoll (PDF, 728 KB)
Foto: Hans Erkert
siehe auch unter "Stellungnahmen"
Trierischer Volksfreund (PDF, 1,78 MB)
Wochenspiegel 12.09.2018 (PDF, 729 KB)
RVDL Stellungnahme als PDF-Datei (PDF, 39 KB)
Wie eine Bombe schlugen 2017 die Erkenntnisse des Entomologischen Vereins Krefeld und zahlreicher Wissenschaftler ein: Die Insektenfauna in NRW ist zwischen 1989 und 2013 um über 75% zurück gegangen, sogar in Naturschutzgebieten. Doch was hat das Land NRW seit der Veröffentlichung der Ergebnisse unternommen, um dem Insektensterben und allgemein dem Artenschwund entgegen zu wirken? „Viel zu wenig!“, finden der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU). Aus diesem Grund riefen die drei großen, gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände in NRW im Frühjahr 2020 die Volksinitiative Artenvielfalt ins Leben. Die jetzt gezogene Halbzeitbilanz zeigt klar die Bedeutung, die die Bevölkerung dem Biodiversitätsschutz beimisst: Obwohl die Unterschriftensammlung Corona-bedingt erst im Sommer 2020 starten konnte, haben schon bisher über 72.000 Wahlberechtigte unterschrieben. Die erste formale Hürde ist damit bereits genommen; bei mindestens 66.000 Unterschriften muss der Landtag sich mit den Forderungen einer Volksinitiative (VI) befassen. Auch in Aachen wurden dazu - unter strenger Einhaltung der Corona-Bestimmungen - Unterschriften gesammelt, unter anderem auf Wochenmärkten. Claus Mayr, Vorsitzender des NABU Aachen, freut sich über den Einsatz der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer: „Mit über 1320 Unterschriften hat Aachen bereits das für Volksinitiativen notwendige Quorum überschritten, Aachen liegt damit unter den „Top Ten“ der großen NRW-Städte“. NABU, BUND und die Mitgliedsverbände der LNU in Aachen betonen aber, dass dennoch auch in Aachen bis zum Sommer weiter Unterschriften gesammelt werden. Dr. Thomas Kreft, Geschäftsführer des RVDL-Regionalverbandes Euregio Aachen: „Mit dem Rückgang der Arten wird auch das Erscheinungsbild unserer historischen Landschaften verschwinden.“ Viele Kernforderungen der Volksinitiative sind auch in Aachen dringend erforderlich: Den Flächenfraß stoppen, Schutzgebiete wirksamer schützen, die Entwicklung naturnaher und wilder Waldbereiche zulassen, den Biotopverbund verbessern, eine naturverträgliche Landwirtschaft voranbringen, die Artenvielfalt in der Stadt fördern. Weitere Informationen finden sich im Internet, auf der Website der Volksinitiative https://artenvielfalt-nrw.de/. In Aachen können ausgefüllte Unterschriftenbögen in der Geschäftsstelle des NABU Aachen (Preusweg 128a, 52074 Aachen) abgegeben werden. Weitere Informationen für die Redaktionen: Im Städteranking nach absoluten Zahlen liegt Aachen auf Platz 8, in Bezug auf den Anteil der Wahlberechtigten, die bereits unterschrieben haben, sogar vor größeren Städten wie Köln, Düsseldorf und Bonn. Eine landesweite Ergebnistabelle (Stand 10. Februar) kann gerne vom NABU zur Verfügung gestellt werden. Die Mitgliedsverbände der LNU finden Sie hier, darunter die Mitgliedsverband der LNU in Aachen wie den Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e.V. (RVDL, hier RVDL-Regionalverband Euregio Aachen) und den Verein Umwelt- und Landschaftsschutz Aachen-Beverau e.V. : https://lnu.nrw/sample-page-2-2