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Die „kleine“ Agrippina – Relief am Eingang Oppenheimstraße 4 © LVR, Alexander Hess

Die große und kleine Agrippina an der ehemaligen Agrippina-Hauptverwaltung in Köln

Juni 2020

Die Agrippina-Versicherung ging zurück auf die bereits 1817/18 gegründete „Rheinschiffahrts-Assecuranz-Gesellschaft“, einer der ersten ihrer Art. 1844/45 entstand aus dem Kölner Zweig die nach der antiken Kölner Stadtgründerin benannte „Agrippina See-, Fluß- und Landtransport-Versicherungs-Aktiengesellschaft“, die besonders seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert einen enormen Aufschwung erlebte. Dem starken Wachstum geschuldet, wechselte sie ihr Domizil vom ehemaligen Overstolzenhaus 1886 in ein eigenes Haus in der Rheingasse, bevor sie sich in den 1910er Jahren nach einem Standort für eine repräsentative Hauptverwaltung umsah. Dafür bot sich die zu diesem Zeitpunkt erschlossene nordöstliche Kölner Neustadt zwischen Riehler Straße und dem (heutigen Konrad-Adenauer-)Rheinufer an. Ursprünglich als reines Villenviertel vorgesehen, hatte sich am nördlichen Rand der Neustadt bereits 1912/13 die Kölnische Unfallversicherung AG (Oppenheimstraße 11) angesiedelt. Aus dem ehemaligen Gartengrundstück des Oppenheimschen Anwesens wählte die Agrippina ein großes Areal an der Riehler Straße 90, das bis an die Oppenheimstraße reichte und so genügend Platz für Erweiterungen bot. Im Juni 1913 entschied man sich für den Entwurf von Schreiterer & Below, einem der damals führenden Kölner Architekturbüros.
Nachdem bereits 1969 der Zurich-Konzern die Agrippina-Versicherungsgruppe erworben hatte, verschwand im Rahmen betrieblicher Umstrukturierungen 2001 endgültig der Markenname Agrippina.
Die Zurich nutzte weiterhin das ehemalige Agrippina-Gelände in Köln. Hierzu gehören die seit Februar 1986 unter Denkmalschutz stehende ehemalige Hauptverwaltung (Nr. 90) und das später durch die Agrippina übernommene ehemalige Wohnhaus Nr. 88. Nach dem Umzug der Zurich-Versicherung in die neue Deutzer Zentrale ist geplant, den zwischen Worringer- und Oppenheimstraße gelegenen Bürocampus abzureißen und durch Wohnbauten zu ersetzen.
Die Agrippina-Hauptverwaltung und Erweiterungsbauten 1913/14 entstand ein zweigeschossiges Gebäude im Stil eines klassizistischen Stadtpalais. Sieben von Pilastern gerahmte Fensterachsen betonten die Vertikale der Fassade, die durch große Medaillonreliefs in den Brüstungen (Themen: Transport und Schifffahrt) zwischen Erd- und erstem Obergeschoss sowie kleine Reliefs unterhalb der Erdgeschossfenster gegliedert wurde. Der betonte Mitteleingang besteht aus einem von zwei Säulen mit dorischen Kapitellen getragenen Dachüberstand mit der Inschrift Agrippina, auf dem eine vollplastische, lebensgroße sitzende Agrippina thront. Sie ist bis heute ein markanter Blickfang und war das Wahrzeichen der Agrippina-Versicherung in Köln. Im Norden schloss sich eine 2 ½ geschossige-Direktorenvilla im gleichen Stil – die heute veränderte Hausnummer 92 – an den Hauptbau an. In den 1930er Jahren wurde die Hauptverwaltung um eine Etage mit einem flachen Dach aufgestockt und die Fassade durch Reliefs im Stil des Neoklassizismus ergänzt. Die einst flachbogigen Fenster im 1. OG erfuhren eine Umgestaltung zu fassadeneinheitlichen hochrechteckigen Fenstern. Dadurch ging der einstige barocke Charakter der Anlage zu Gunsten eines monumentalen Neoklassizismus verloren.
Bereits zu Beginn der 1920er Jahre entstand durch das Architekturbüro Schreiterer & Below ein schlichter, zweigeschossiger Erweiterungsbau mit hohem Souterraingeschoss und Mansarddach in der Oppenheimstraße Nr. 4. Der in der Mittelachse gelegene, profilgerahmte Haupteingang ist im Unterschied zu dem der Hauptverwaltung einfacher gestaltet, aber auch mit einem halbrunden Relief aus Muschelkalk mit einer sitzenden – der „kleinen“ – Agrippina versehen. Ihr Stuhl erhebt sich über einem vorkragenden Gesims. Die Inschrift rechts von ihr weist sie als Julia Claudia Agrippina, Augusta (= Kaiserin) aus. Bewacht wird sie von zwei, sich auf die Straße hinausbeugenden römischen Soldatenköpfen. Das Gebäude wurde in der Nachkriegszeit aufgestockt und die Segmentbogenfenster des 1. OG entsprechend den anderen Fenstern einheitlich hochrechteckig umgestaltet. Es ist kein Denkmal. Erweiterungsbauten der Zwischenkriegszeit in der Oppenheimstraße wurden nach der teilweisen Kriegszerstörung durch Neubauten ersetzt.


Die große und die kleine Agrippina
Zentrale Figur des bauplastischen Schmucks der ehemaligen Hauptverwaltung (Nr. 90) ist die auf einem Stuhl sitzende Statue der Agrippina mit der ihr typischen Lockenfrisur. Der Schweizer Bildhauer Herman Haller (1880-1950) schuf sie aus Muschelkalk. Als Vorbild diente ihm eine antike römische Marmorstatue der Agrippina (um 60 n. Chr.) eines unbekannten Künstlers, die sich seit 1805 im Archäologischen Museum von Neapel befindet. Während die große Agrippinastatue über Kölns Grenzen hinaus bekannt ist, ist ihre kleinere Schwester als Relief fast völlig unbekannt. Trotz intensiven Recherchen ließ sich der verantwortliche Künstler des Reliefs in der Oppenheimstraße bisher nicht ermitteln.
Der Rheinische Verein möchte mit dieser Präsentation den Wert der beiden Baudenkmale betonen und auf die beiden Agrippinen aufmerksam machen, insbesondere aber auf ihre Bedeutung als Paar hinweisen. Auch wenn das Gebäude Oppenheimstraße 4 nicht denkmalwert ist, so ist doch ihr Eingangsbereich mit dem Relief – auch wegen der Geschichte dieses Ortes für Köln – zweifelsohne erhaltenswert. Daher plädiert der Rheinische Verein für den Erhalt des Portals und im Falle des Abbruchs für seinen Wiedereinbau in einem der neuen Gebäude.

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Bankkaufmann, Dipl.-Betriebswirt, Dipl.-Volkswirt

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Kontakt

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