30.08.2019
Das Zielabweichungsverfahren soll den Bau von zwei Kunstrasenplätzen innerhalb des Kölner Gründgürtels erlauben. Dies halten wir für rechtlich unzulässig.
Das Vorhaben ist insgesamt aus Gründen des Landschafts- und des Denkmalschutzes abzulehnen. Die Voraussetzungen der insoweit einschlägigen Rechtsnormen, die für die Genehmigung in Betracht kommen, sind nicht erfüllt.
Die Stellungnahme finden Sie hier zum Download.
Bankkaufmann, Dipl.-Betriebswirt, Dipl.-Volkswirt
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