Auch um die Drachenburg müssen Bauvorhaben mit der Umweltprüfung beachtet werden.
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08.01.2025
In Zusammenarbeit mit den Denkmalämtern des Landschaftsverband Westfalen-Lippe und des Landschaftsverband Rheinland und der UVP Gesellschaft e.V. hat der RVDL eine aktualisierte Form einer Handreichung zur Berücksichtigung des kulturellen Erbes bei Bauplanung herausgegeben.
Umweltprüfungen sind ein wichtiger Schritt bei der Planung eines Bauvorhaben. Durch sie werden die voraussichtlichen Auswirkungen eines Baus auf die Umwelt beurteilt. Dieser Vorgang ist nach europäischem und deutschem Recht geregelt und vorgeschrieben.
Fester Bestandteil der Umweltprüfung ist das kulturelle Erbe, also alle für unsere Kultur bedeutsamen und seit Generationen vererbten natürlichen und künstlichen Objekte oder Räume. Die Gesetzeslage ist eindeutig: Es ist gleichrangig mit anderen Belangen in der Umweltprüfung zu behandeln.
Wie können Planende also vorgehen, damit das kulturelle Erbe bei der Umweltprüfung angemessen berücksichtigt wird?
Der Leitfaden beschreibt ausführlich die Methodik zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des kulturellen Erbes sowie der Auswirkungen von Vorhaben. Dazu bietet er Arbeitshilfen und Praxisbeispiele.
Den gesamten Leitfaden gibt es hier zum kostenlosen Download.
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