Am 18. August 2024 ist die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Renaturierungsverordnung – 2024/1991/EU) in Kraft getreten.
Damit haben sich die Rahmenbedingungen für die Erteilung von Abbaugenehmigungen fundamental geändert. In Zukunft dürfte es äußerst schwierig sein, den Abbau von vulkanischem Gestein (v.a. in der Eifel) zu erlauben. Für die Ausbeutung von Lavafeldern insbesondere für den Straßenbau fehlt die rechtliche Grundlage, zumal Ersatzgesteine für Basalt reichlich vorhanden sind. Entsprechende Genehmigungsverfahren werden vom Rheinischen Verein schon lange kritisch begleitet.
Zum Inkrafttreten der neuen Verordnung hat der Rheinische Verein ein Schreiben an das Landesamt für Geologie und Bergbau in Rheinland-Pfalz gerichtet. Darin verweist er v.a. auf die laufenden Genehmigungsverfahren in Sachen Schalkenmehren 3, Kottenheim 142a und Plaidt 10.
Hier das Schreiben des RVDL zum Nachlesen.
Hier die neue EU-Renaturierungsverordnung zum Nachlesen.
Unser Verlag
Versandkosten und Versandinformationen
Wir berechnen:
je nach Größe und Gewicht der Sendung mindestens 2,60 € bis maximal
4,99 € inkl. Verpackungsmaterial.
Bei Bestellungen größerer Mengen kontaktieren Sie uns bitte vorab unter: rheinischer-verein@lvr.de
Bankkaufmann, Dipl.-Betriebswirt, Dipl.-Volkswirt
Thematische Schwerpunkte
Regionale Verantwortung
Kontakt
rudolf.conrads(at)rheinischer-verein.org