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© Vulkaneifel © Jürgen Hamann/wikimedia commons CC BY-SA 4.0

Neue Renaturierungsverordnung der EU verbietet Abbau von Vulkangestein

18.08.2024

Am 18. August 2024 ist die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Renaturierungsverordnung – 2024/1991/EU) in Kraft getreten.

Damit haben sich die Rahmenbedingungen für die Erteilung von Abbaugenehmigungen fundamental geändert. In Zukunft dürfte es äußerst schwierig sein, den Abbau von vulkanischem Gestein (v.a. in der Eifel) zu erlauben. Für die Ausbeutung von Lavafeldern insbesondere für den Straßenbau fehlt die rechtliche Grundlage, zumal Ersatzgesteine für Basalt reichlich vorhanden sind. Entsprechende Genehmigungsverfahren werden vom Rheinischen Verein schon lange kritisch begleitet.

 

Zum Inkrafttreten der neuen Verordnung hat der Rheinische Verein ein Schreiben an das Landesamt für Geologie und Bergbau in Rheinland-Pfalz gerichtet. Darin verweist er v.a. auf die laufenden Genehmigungsverfahren in Sachen Schalkenmehren 3, Kottenheim 142a und Plaidt 10.

Hier das Schreiben des RVDL zum Nachlesen.

Hier die neue EU-Renaturierungsverordnung zum Nachlesen.

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Schatzmeister

Rudolf Conrads

Bankkaufmann, Dipl.-Betriebswirt, Dipl.-Volkswirt

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