Der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz – Regionalverband
Rhein-Mosel-Lahn – begrüßt die Schaffung von Wohnraum und eine aktive Stadtentwicklung durch die Stadt Koblenz. Dazu können eingetragene Baudenkmäler wie auch andere denkmalwerte und bedeutsame Bauten und Ensembles einen wichtigen Beitrag im Sinne der Nachhaltigkeit leisten. Die Kulturlandschaft kann durch Wohnraumschaffung und Landschaftsgestaltung eine Bereicherung erfahren.
Wichtige Kriterien für jegliche Planung sind für den RVDL die Landschaftsverträglichkeit sowie ein hoher städtebaulicher und baukultureller Anspruch, um dem Stadtbild von Koblenz, seiner reichen kulturhistorischen Tradition und dem Welterbestatus des Oberen Mittelrheintals gerecht zu werden. Die Um- und Weiternutzung von Denkmälern sowie von denkmalwerter und anderweitig bedeutsamer Bausubstanz halten wir für Ausgangspunkt und Motor einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik.
Wir sehen die konkrete Planung für den Bereich der Liegenschaften der Koblenzer Brauerei (An der Königsbach) aus verschiedenen Gründen kritisch. Die hohen planerischen Hürden auf dem Gebiet An der Königsbach umfassen Lärmemission (Bundesstraße, Bahntrasse), Hochwassergefährdung und Trinkwasserschutz, Fragen des Umweltschutzes, räumliche Beengtheit und Abgeschiedenheit von weiterer Infrastruktur. Eine solche Entwicklungsmaßnahme an dieser Stelle erschließt sich uns daher nicht. Es sprechen aus unserer Sicht auch Fragen der Stadtbildgestaltung sowie des Landschafts- und Kulturdenkmalschutzes dagegen.
Aus unserer Sicht sind Flächen für Wohnbauprojekte mit ernstzunehmendem Gewinn und Wert für das Gemeinwesen sowie mit Rücksicht auf die Kulturlandschaft an anderen Stellen der Stadt Koblenz zu suchen, beispielsweise auf den ausgedehnten Flächen Richtung Bubenheim.
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