01.07.2023
Köln, den 28.06.2023
„Sehr geehrte Mitglieder des Landtages von Nordrhein-Westfalen,
die aktuelle Ausgabe der Rheinischen Heimatpflege lädt Sie ein, die vielfältige rheinische Kulturlandschaft zu erleben. Dank unermüdlicher ehrenamtlicher Arbeit, dem Engagement des Rheinischen Vereins und seiner vielen Partner konnten wunderbare Orte und Bauten bewahrt werden – leider jedoch allzu oft gegen den Widerstand kurzfristiger Interessen.
So im Kölner Rheinpark, wo das Parkcafe, ein herausragendes Zeugnis der Nachkriegsmoderne, vor dem Abriss bewahrt und wiederbelebt wurde. Oder entdecken Sie das Naturschutzgebiet Dächelsberg/Ließemer Berg im Drachenfelser Ländchen. In Bonn kann man sehen, wie das Werk Peter Joseph Lennés, der zweite berühmte Sohn der Stadt nach Beethoven, vergessen und schrittweise dem Autoverkehr geopfert wurde. Auch heute stellen rückwärtsgewandte Planungen zum Ausbau der A565 die Zukunft dieser bioklimatisch wertvollen Freifläche im Bonner Stadtteil Endenich infrage.
Zur Zeit wird unsere Arbeit erschwert durch das am 1. Juni 2022 in Kraft getretene, verfehlte Denkmalschutzgesetz. Öffentliche Eigentümer sind kein Vorbild, denn sie sind mehrheitlich diejenigen, die Ressourcenvernichtung und Abrisse planen. Durch das neue Denkmalschutzgesetz droht in Nordrhein-Westfalen die größte Abrisswelle seit den 1960er Jahren. Betroffen sind insbesondere wichtige Identifikationsorte der Demokratie, darunter mit der Oper in Düsseldorf der Gründungsort Ihres Landtags!
Der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz hat daher den Aufruf abrisswelle-stoppen@rheinischer-verein.org gestartet. Wir sammeln Fälle bei den betroffenen Menschen vor Ort. Beteiligen Sie sich bitte auch und melden uns bedrohte Natur- und Baudenkmäler in Ihrem Wahlkreis. Leider gilt in Nordrhein-Westfalen seit über einem Jahr nicht mehr der Satz „Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen.” Diese Fälle helfen uns dabei, die notwendigen Korrekturen vorzubereiten.
Denn der „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen” (die Koalitionsvereinbarung von CDU und Grünen für die Jahre 2022 bis 2027) schreibt vor, dass bis 2025 eine Bewertung des Denkmalschutzgesetzes zu erfolgen hat, um die notwendigen Änderungen vornehmen zu können.
Ab dem Herbst 2023 sollte mit uns und allen Beteiligten gesprochen werden, um im Konsens und parteiübergreifend ein echtes Denkmalschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Sie haben die Chance, eine Novellierung des aktuellen Gesetzes in dieser Legislaturperiode auf breiter Basis und im landesweiten Dialog zu erarbeiten. Denkmalschutz muss wieder ein zentrales kulturpolitisches Anliegen des Landes Nordrhein-Westfalen werden.
Wie das gelingen kann, hat das Denkmalschutz-Bündnis in der Düsseldorfer Erklärung vom April 2022 aufgezeigt.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und wünschen Ihnen eine erholsame Sommerpause und erkenntnisreiche Begegnungen und Erlebnisse und in der einmaligen Kulturlandschaft unseres Landes.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Flessenkemper
(Vorstandsvorsitzender)
PS: Machen Sie mit beim Tag des Offenen Denkmals am 10. September 2023 bei Ihnen im Wahlkreis. Dort können Sie die Menschen unterstützen, die sich ehrenamtlich für Denkmäler und Landschaft einsetzen.“
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je nach Größe und Gewicht der Sendung mindestens 2,60 € bis maximal
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Bei Bestellungen größerer Mengen kontaktieren Sie uns bitte vorab unter: rheinischer-verein@lvr.de
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