Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Mainzer Rathaus besitzt als herausragendes Bauzeugnis der 1960/70er Jahre europäischen Rang. Dies gilt erst recht angesichts der Tatsache, dass die Baugestalt mit allen Konventionen ihrer Zeit bricht und ihr insoweit ein singulärer Charakter zukommt. Als ein Spezifikum des Gebäudes erweist sich auch der an den Fassaden des gesamten Baukomplexes einschließlich Brückenturm verwendete Porsgrunn-Marmor.
Nach den in der Presse zitierten Aussagen des von der Stadt Mainz beauftragten Planers Dr. Stefan Nixdorf vom Büro agn hätte sich herausgestellt, dass Porsgrunn-Marmor als Fassadenmaterial ungeeignet sei. Maßgebliche Fachleute wie der seinerzeit am Rathaus tätige Bauleiter, Architekt H. Reyels, haben allerdings bei einem Roundtable-Gespräch in der Direktion Landesdenkmalpflege vor zwei Jahren dargelegt, dass bei Porsgrunn-Platten mit einem gegenüber heute deutlich größerem Querschnitt durchaus mit einer ausreichenden Lebensdauer zu rechnen sei.
Aus gutem Grund verlangt das rheinland-pfälzische Denkmalschutzgesetz, dass die Gemeinden bei ihren Maßnahmen die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zu berücksichtigen haben. Dies bedeutet nicht zuletzt, dass Änderungen des Erscheinungsbilds eines Denkmals oder Eingriffe in dessen Substanz „auf den unbedingt notwendigen Umfang“ zu beschränken sind. Wenn sich schon an den Fassaden ein Substanzerhalt nicht ermöglichen lässt, so sollte doch zumindest eine Materialauthentizität angestrebt werden. Es liegt deshalb nahe, alles zu versuchen, was eine neuerliche Fassadenverkleidung mit Porsgrunn-Marmor möglich macht. Falls sich dies als unmöglich herausstellen sollte, muss in jedem Fall nach einer mit dem Porsgrunn-Marmor materialästhetisch und farblich gleichwertigen Natursteinvariante gesucht werden. Ästhetisch nicht überzeugende Lösungen wie die diskutierte Keramikvariante sollten bei einem so hochkarätigen Bauwerk ausgeschlossen werden. Wegen ihrer minderen Qualität sind sie auch keine nachhaltige Investition in den künftigen Bestand des Mainzer Rathauses, sondern provozieren in einigen Jahren erneut die Frage nach einer – dann erst recht kostspieligen – Neuverkleidung des Rathauses.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, der Rheinische Verein wäre Ihnen außerordentlich dankbar, wenn Sie auch im Interesse der internationalen Reputation von Mainz erreichen könnten, dass aus den vorgenannten Gründen die Frage des Fassadenmaterials unter besonderer Berücksichtigung des denkmalrechtlichen Eingriffsminimierungsgebots nochmals einer vertieften Prüfung unterzogen wird.
Bei dieser Gelegenheit erlauben Sie mir auch die Bemerkung, dass weniger die Forderungen des Denkmalschutzes als vielmehr eine jahrzehntelange Unterlassung von Sanierungsmaßnahmen das Mainzer Rathaus zu einem teuren Bauprojekt haben werden lassen. Die dafür aufzuwendenden Kosten sind aus unserer Sicht jedoch gut investiertes Geld, kommen sie doch einem Bauwerk zugute, das nicht nur ein gesichts- und geschichtsloser Bürocontainer ist, sondern das wichtigste Baudenkmal für das nach dem Zweiten Weltkrieg wiedererstarkte bürgerliche Mainz! Spätere Generationen werden dessen denkmalgerechten Erhalt vermutlich genauso wertschätzen wie den Erhalt des Mainzer Doms als herausragendes Baudenkmal für das mittelalterlich-frühneuzeitliche Mainz.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Matthias Müller
stellv. Vorsitzender des Gesamtverbands des RVDL
Versandkosten und Versandinformationen
Wir berechnen:
je nach Größe und Gewicht der Sendung mindestens 2,60 € bis maximal
4,99 € inkl. Verpackungsmaterial.
Bei Bestellungen größerer Mengen kontaktieren Sie uns bitte vorab unter: rheinischer-verein@lvr.de
Bankkaufmann, Dipl.-Betriebswirt, Dipl.-Volkswirt
Thematische Schwerpunkte
Regionale Verantwortung
Kontakt
rudolf.conrads(at)rheinischer-verein.org