Das betreute Gebiet des Regionalverbandes umfasst die Landeshauptstadt Düsseldorf, den Rhein-Kreis mit der Stadt Neuss, den Kreis Mettmann sowie die Stadt Mönchengladbach. Zu den aktuellen Schwerpunkten der Arbeit des Verbands zählen der Schutz von Gartendenkmälern in Düsseldorf, der Erhalt der Neandertalhalle in Mettmann, der Strukturwandel im rheinischen Braunkohlerevier und die Industrieroute Neuss.
Rheinwiese in Düsseldorf. © klaes-images, Holger Klae
Von 14.000 auf 1.000: Das ist der Plan der Stadt Düsseldorf für die stadtbildprägenden Gasleuchten.
Der Düsseldorfer Gasleuchtenbestand war erst im September 2020 durch Eintragung in die Denkmalliste unter Denkmalschutz gestellt worden und soll nun bereits auf ein Minimalstes reduziert werden.
Der weitreichende und großflächige Bestand historischer Gasleuchten unterschiedlicher Zeitstellung ist eine Besonderheit in Düsseldorf. Die städtische Gasbeleuchtung ist eng verknüpft mit der industriellen Entwicklung im 19. Jahrhundert und liefert damit ein prägnantes technik-, sozial- und stadtgeschichtlich bedeutendes Erscheinungsbild in Quartieren, Siedlungsbereichen und einzelnen Straßen.
Nun sollen dieses einzigartige Kollektivdenkmal unwiederbringlich zerstört werden.
Der Regionalverband stellt sich ganz klar gegen das Vorhaben der Stadt und ruft in Kooperation mit der Initiative Düsseldorfer Gaslicht zum Erhalt des Gaslichtnetzes in Düsseldorf auf.
Wir berichteten:
Ein einzigartiges Denkmal muss geschützt werden: die Gaslaternen in Düsseldorf
Düsseldorfer Gaslicht © Barbara Schmitz
Düsseldorfer Gaslicht © Barbara Schmitz
Der weitreichende und großflächige Bestand historischer Gasleuchten unterschiedlicher Zeitstellung ist eine Besonderheit in Düsseldorf. Die städtische Gasbeleuchtung ist eng verknüpft mit der industriellen Entwicklung im 19. Jahrhundert und liefert damit ein prägnantes technik-, sozial- und stadtgeschichtlich bedeutendes Erscheinungsbild in Quartieren, Siedlungsbereichen und einzelnen Straßen.
Nun sollen dieses einzigartige Kollektivdenkmal unwiederbringlich zerstört werden.
Der Regionalverband stellt sich ganz klar gegen das Vorhaben der Stadt und ruft in Kooperation mit der Initiative Düsseldorfer Gaslicht zum Erhalt des Gaslichtnetzes in Düsseldorf auf.
Wir berichteten:
Ein einzigartiges Denkmal muss geschützt werden: die Gaslaternen in Düsseldorf
Der geplante Abriss der Düsseldorfer Oper ist das Symbol einer verfehlten Denkmalschutzpolitik. Es ist nur eines von vielen Denkmälern, die bereits abgerissen wurden oder kurz davor stehen. Aufgrund des neuen NRW-Denkmalschutzgesetzes ist es nun von behördlicher Seite einfacher, Denkmälern den Schutzstatus abzuerkennen und sie abreißen zu lassen. Der Regionalverband lehnt dieses Vorgehen strikt ab und setzt sich für einen Erhalt der Düsseldorfer Denkmallandschaft ein.
Vorstandvorsitzender des RVDL, Tobias Flessenkemper, schrieb in einem Leserbrief an die Rheinische Post über den Abriss der Oper: „Das Beispiel des Opernhauses in Düsseldorf zeigt die Gefahren mangelnder demokratischer Kontrolle und des Abbaus von Schutzmechanismen besonders deutlich. Der Düsseldorfer Oberbürgermeister Stephan Keller darf heute allein entscheiden, ob der denkmalgeschützte Bau zugunsten einer vermutlich nicht lange währenden „Investorenarchitektur” abgerissen wird. Denn Keller kann als Chef der Verwaltung den Denkmalschutz aufheben. Eine unabhängige, vor allem fachliche Kontrolle seiner Entscheidung ist nicht mehr vorgesehen. Seine „Empfehlung“ an den Rat der Stadt darf durchaus als eine Präjudizierung der Entscheidung gelten.“
Opernhaus Düsseldorf
© Silvia Margrit Wolf, LVR-ADR
Opernhaus Düsseldorf
© Silvia Margrit Wolf, LVR-ADR
Vorstandvorsitzender des RVDL, Tobias Flessenkemper, schrieb in einem Leserbrief an die Rheinische Post über den Abriss der Oper: „Das Beispiel des Opernhauses in Düsseldorf zeigt die Gefahren mangelnder demokratischer Kontrolle und des Abbaus von Schutzmechanismen besonders deutlich. Der Düsseldorfer Oberbürgermeister Stephan Keller darf heute allein entscheiden, ob der denkmalgeschützte Bau zugunsten einer vermutlich nicht lange währenden „Investorenarchitektur” abgerissen wird. Denn Keller kann als Chef der Verwaltung den Denkmalschutz aufheben. Eine unabhängige, vor allem fachliche Kontrolle seiner Entscheidung ist nicht mehr vorgesehen. Seine „Empfehlung“ an den Rat der Stadt darf durchaus als eine Präjudizierung der Entscheidung gelten.“
Vorsitzender
Reinhard Lutum
Vorstandsmitglieder
Helmut Friedrichs
Wolfgang Haase
rv-duesseldorf(at)rheinischer-verein.org
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je nach Größe und Gewicht der Sendung mindestens 2,60 € bis maximal
4,99 € inkl. Verpackungsmaterial.
Bei Bestellungen größerer Mengen kontaktieren Sie uns bitte vorab unter: rheinischer-verein@lvr.de
Bankkaufmann, Dipl.-Betriebswirt, Dipl.-Volkswirt
Thematische Schwerpunkte
Regionale Verantwortung
Kontakt
rudolf.conrads(at)rheinischer-verein.org