25.11.2022
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans der Stadt Köln für die Erweiterung des „RheinEnergie-Sportparks“ in Köln-Sülz wird vom Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e. V. (RVDL) begrüßt. Sowohl der Gesamtverein als auch der Kölner Regionalverband haben sich in der Vergangenheit für den Erhalt des Grüngürtels im Umfeld des Geißbockheims, insbesondere für den Erhalt der Gleueler Wiese, eingesetzt. In diesem Zusammenhang hat der Rheinische Verein die Normenkontrollklage der Bürgerinitiative „GRÜNGÜRTEL FÜR ALLE“ beim OVG Münster gegen den Kölner Bebauungsplan ideell und finanziell unterstützt.
Aus Sicht des RVDL sind Bemühungen seitens der Stadtverwaltung und der Kölner Politik, die vom Gericht festgestellten Mängel am Bebauungsplan zu heilen, überflüssig und nicht zielführend. Vielmehr erwartet der RVDL von der Stadt Köln und vom 1. FC Köln, dass nunmehr bei den Erweiterungsplänen des 1. FC Köln ernsthafte Schritte zur Suche alternativer Standorte – beispielsweise in Köln-Marsdorf – unternommen werden.
Dr. Henriette Meynen, Vorstandsmitglied im RVDL-Regionalverband Köln und frühere stellvertretende Stadtkonservatorin, erklärt hierzu: „Der Äußere Grüngürtel ist in vielerlei Hinsicht ein außergewöhnliches Denkmal. Schon allein seine weiten Wiesen, der unterschiedlich gruppierte Baumbestand und die vielen Gewässer zeichnen ihn als etwas Besonderes aus. Auch die in den 1920er-Jahren fortschrittliche soziale Bestimmung als Erholungsraum für die Kölner, die der damalige Oberbürgermeister Konrad Adenauer und der renommierte Städtebauer Fritz Schumacher festlegten, sind hervorzuheben.“
Der Äußere Grüngürtel sei zudem ein wesentlicher Teil des Kölner Grünsystems, das die Stadt gliedere, so Meynen: „Für uns, die wir heute den Klimawandel erleben, ist die Belüftungsfunktion des schon über 100 Jahre alten Kölner Grünsystems für die Stadt und das städtische Klima unverzichtbar.“ Viele europäische Großstädte beneideten Köln um diese natürliche Klimaanlage. Das Urteil des OVG Münster sei somit ein Gewinn für den Grüngürtel, für die Stadt Köln sowie für alle heutigen und zukünftigen Kölnerinnen und Kölner.
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