05.02.2024
In einer Stellungnahme, adressiert an die Bundesnetzagentur, fordert der Rheinische Verein den Schutz des kulturellen Erbes beim Stromnetzausbau.
Als klageberechtigte Vereinigung verwehrt sich der RVDL dagegen, dass bei der Trassenplanung offenbar allein die UNESCO-Welterbestätten berücksichtigt werden sollen. Eine derartige Sichtweise, die eine Vielzahl von bedeutenden Denkmälern aus dem Schutzgut ausnähme, wäre mit dem geltenden Recht allerdings nicht zu vereinbaren. Vielmehr sind im Rahmen der UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) Denkmäler aller Art zu berücksichtigen.
Die Stellungnahme finden Sie hier zum Download.
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