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Blick auf Zell © klaes-images/Albert Wirtz

Stellungnahme: RVDL für Baustopp im Projekt „Marina Weingarten“ an der Mosel

01.03.2024

Der RVDL-Arbeitskreis „Recht“ setzt sich weiterhin für einen Baustopp des geplanten Ferienhaus- und Yachthafenprojektes „Marina Weingarten“ an der Mosel bei Zell ein.

„Marina Weingarten“ ist das Bauvorhaben eines niederländischen Investors, das sich seit vielen Jahren immer noch im Planungsprozess befindet. In der engen Moselschleife bei Zell plant der Investor einen (privaten) Hafen für Yachten und Sportboote sowie eine Ferienhaussiedlung inmitten der moselländischen Weinkulturlandschaft. Mehrere Interventionen und Stellungnahmen wurden bereits an die Planungsbehörden gerichtet. Auch wurde das Vorhaben schon einmal durch die Verwaltungsgerichte gestoppt. Nunmehr wird erneut versucht, das Projekt zu realisieren. Jetzt folgte auf das Gutachten zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eine weitere umfassende Stellungnahme des RVDL an die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord).

Der RVDL begleitet die Planungen in Bezug auf „Marina Weingarten“ bisher vor allem fachlich in Fragen der Landschafts- und Kulturpflege. Der Rheinische Verein besitzt jedoch außerdem als erster Verband in Deutschland das Verbandsklagerecht im Bereich der Denkmalpflege und des Landschaftsschutzes. Zumindest im Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung ist es unerlässlich, dass die Europäische Landschaftskonvention (Konvention von Florenz) zur Anwendung kommt. Neben charakteristisch-optischen Aspekten der landschaftlichen Erscheinung kommen in dem aktuell laufenden Planungsverfahren dazu noch Bedenken in Bezug auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie und die Gefahrgutverordnung auf Bundeswasserstraßen zum Tragen.

 

Bedenken zum Schutzgut Landschaft

Der UVP-Bericht zu den Schutzgütern Landschaft und Kultur nimmt primär den Entwurf des Hafenbaus in den Blick. Hinsichtlich des Spektrums der Betrachtung muss darauf abgestellt werden, dass der Hafen nur Teil eines Gesamtprojektes ist. Wesentlich ist die Absicht, eine Ferienhaussiedlung zu errichten. Da es sich dabei um Bauten im Außenbereich handeln würde, dient der Hafen dazu, eine Sporteinrichtung zu erstellen, um diese Bauten nach § 35 Baugesetzbuch zu ermöglichen. Dann muss aber die Betrachtung des Schutzgutes auch den Gesamtkomplex in den Blick nehmen. Der Bericht versucht jedoch, die Auswirkungen der Gesamtanlage zu marginalisieren, geradezu als Bereicherung der Landschaft zu stilisieren und den Leserinnen und Lesern einzureden, es handle sich nicht um eine markante Bebauung im Außenbereich, sondern um eine landschaftsangepasste Fortsetzung der bestehenden Bebauung. Dem muss entschieden widersprochen werden! Denn, wenn es dann später um die Genehmigung der Ferienhaussiedlung geht, wird man argumentieren, dass diese zulässig sei, da ja das Baugebiet durch den Hafen vorbelastet sei.

Leider erschöpft sich die Darstellung zum Schutzgut Landschaft im UVP lediglich in einer floskelhaften Beschreibung des Ist-Zustandes des Moseltals und in einem Verweis auf den LEP IV. Dies wird den Kriterien von Art. 6 c Ziff.1 a ii der Landschaftskonvention nicht gerecht. Eine Analyse der Charakteristik des Moseltals hat von einer Betrachtung der Bausubstanz in den Dörfern und Städten am Fluss und deren Einbettung in die Weinberglandschaft auszugehen.

Die Mosellandschaft ist das Ergebnis der Wechselwirkung zwischen Natur und Kultur im Laufe der Geschichte. Das heißt, es waren naturräumliche Voraussetzungen vorhanden, die Menschen bewogen hatten, mit ihren damaligen technischen Möglichkeiten Land zu kultivieren, Siedlungen zu errichten und so über Jahrhunderte hinweg eine einzigartige Landschaft zu prägen. Die Mosellandschaft ist weltweit gesehen ein besonderes Kleinod.

Für Menschen aus nah und fern ist das Moseltal eine blühende und erlebnisreiche Landschaft, die zudem noch unverwechselbare regionale Produkte erzeugt. Besonders ist somit die landschaftliche Einzigartigkeit und erhaltenswert ist das Nutzungsgefüge. Wenn es um den Erhalt einer reizvollen Tourismusregion geht, sollte ein werterhaltendes Konzept entwickelt werden. Für den Tourismus ist die Mosellandschaft das Kapital, und es empfiehlt sich pfleglich damit umzugehen.

Einrichtungen wie der geplante Ferienpark Marina Weingarten sind ein Fremdkörper innerhalb der historisch gewachsenen Landschaft. Widersprüchliche Entwicklungen müssen hier deutlich benannt werden: Statt auf einen „sanften Tourismus“ zu setzen, will man hier mitten in die einzigartige Weinberglandschaft einen neuen Ortsteil platzieren und einen Sportboot-Hafen bauen. Die von diesen Booten ausgehende Lärmbelästigung ist das genaue Gegenteil dessen, was in Tourismuskonzepten an der Mosel ansonsten angestrebt wird. Es ist unverständlich, wieso man ein derartiges Projekt vorantreibt, kann doch die von Motorbooten ausgehende Lärmentwicklung an anderen Plätzen im Moseltal (etwa Traben-Trarbach) akustisch nachvollzogen werden.

Feriendörfer zeichnen sich dadurch aus, dass die Bebauung in stereotyper Form erfolgt, wie sich z. B. an dem Ferienhauskomplex in Ediger-Eller zeigt. Demgegenüber ist die traditionelle Bausubstanz an der Mosel durch eine gewachsene Baukultur gekennzeichnet, die die historische Entwicklung widerspiegelt. Sie macht den Charakter des Moseltals aus. Wird aber eine serielle Bauweise genutzt, werden Ferienhaussiedlungen zu einem Fremdkörper in der Landschaft. Dies ist aber genau das, was bei Zugrundelegung der Landschaftskonvention / UVP Richtlinie / UVP Gesetz unter dem Schutzgut Landschaft verhindert werden soll.

Wie bei so manchen anderen Feriendörfern an der Mosel (wie auch am Rhein) entsteht eine gleichsam künstliche Landschaft, die einem Disneyland ähnlicher ist als einer ge­wachsenen Szenerie. Der oft strapazierte Begriff der Nachhaltigkeit hat hier jedenfalls seinen Platz: Landesentwicklung muss organisch vonstattengehen und darf nicht durch ökonomische Interessen auf zweifelhafter Grundlage in ihr Gegenteil verkehrt werden.

Dabei kann nicht außer Acht gelassen werden, dass ein derartiges Beispiel Schule machen würde. Während die erwähnte Siedlung in Ediger-Eller vom Fluss aus nicht zu sehen ist, wird bei einer Realisierung des Ferienhausgebietes Marina Weingarten ein Anreiz erzeugt, auch anderenorts derartige Siedlungen zu errichten und sich – was die Zulässigkeit anbetrifft – dann auf eben das hier besprochene Projekt zu berufen. Neben dem Aspekt der Zersiedlung der Landschaft, die nicht gewollt sein kann, ist damit der erste Schritt getan, die Landschaft umzuformen.

 

Bedenken in Bezug auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie

Die in Artikel 4 der EU-Wasserrahmenrichtlinie genannten Umweltziele sind keinesfalls Programmsätze, sondern verbindliche Regelungen, die folglich in jedem Planfeststellungsverfahren zwingend eingehalten werden müssen. Demnach ist jede Verschlechterung des Zustands von Oberflächenwasserkörpern zu verhindern. Der Bau eines Hafens ist keine Veränderung aufgrund natürlicher Ursachen und die Mosel ist zudem nicht als ‚sehr gut‘ eingestuft. Damit sind alle Maßnahmen zu unterlassen, die zu einer Verschlechterung führen könnten.

 

Bedenken in Bezug auf Seveso-II-Richtlinie und Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter (ADR)

Ein Sportboothafen an der unübersichtlichen engen Kurve des Zeller Hamms, verbunden mit dem stetigen Ein- und Ausfahren von Sportbooten, birgt stets die Gefahr eines Zusammenstoßes mit Schiffen, die gefährliche Produkte geladen haben. Der Bau des Hafens an dieser Stelle wäre wohl ein Verstoß gegen dieses Gebot.

Außerdem müssen Schiffe mit Gefahrgütern stets einen Abstand von 50 Metern von anderen Schiffen einhalten. Es ist unerfindlich, wie diesem Gebot Rechnung getragen werden kann, wenn aus dem Sportboothafen unkontrolliert Fahrzeuge an der besagten unübersichtlichen Stelle in das Hauptwasser der Mosel einfahren. Die Mosel ist an dieser Stelle kaum 100 Meter breit, sodass ein Ausweichen der Gefahrguttransporter auf plötzlich erscheinende Sportboote insbesondere in der Flussschleife praktisch nicht möglich ist.

 

Aus diesen Gründen fordert der RVDL einen Baustopp für das niederländische Investoren-Projekt „Marina Weingarten“!

 

Hier können Sie die vollständige Stellungnahme einsehen: RVDL für Baustopp im Projekt „Maria Weingarten“ an der Mosel

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Schatzmeister

Rudolf Conrads

Bankkaufmann, Dipl.-Betriebswirt, Dipl.-Volkswirt

Thematische Schwerpunkte

  • Finanzen des RVDL
  • Leitung der Marianne von Waldthausen Geächtnis-Stiftung
  • Pflege / Inwertsetzung der RVDL-Burgen
  • Weiterentwicklung der Verzahnung des Gesamtvereins mit den Regionalverbänden
  • Kreativer Partner für die Vorstände der Regionalverbände

Regionale Verantwortung

  • Schatzmeister im Freundeskreis der Burg Stahlberg e.V.
  • Schatzmeister im Freundeskreis der Burg Virneburg e.V.
  • Vorstandsmitglied im RVDL Regionalverband  Köln
  • Beiratsmitglied im RVDL Regionalverband Rhein/Mosel/Lahn
  • Vorsitzender des Beirats der Stiftung Lahn-Marmor-Museum

Kontakt

rudolf.conrads(at)rheinischer-verein.org