30.08.2019
Der vorgesehene Anlagenstandort Kelberg war bereits seit Jahren Gegenstand umfangreicher Bauleitplanungen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich Windkraft.
Diese waren dann jedoch vom Rat der Gemeinde Kelberg
ergebnislos abgebrochen worden, weil seitens der Kreisverwaltung, der Bevölkerung und der am Verfahren beteiligten anerkannten Naturschutzverbände im Rahmen dreier Verfahrens– und Beteiligungsschritte (2013, 2015, 2017) jeweils zu starker Widerspruch erhoben wurde. Seit der Zeit der abgebrochenen Raumplanung in Sachen Windenergienutzung haben sich die örtlichen Gegebenheiten in Kelberg nicht oder allenfalls unwesentlich geändert. Deshalb bleiben auch alle bisher vor allem aus Gründen des Landschafts- und Artenschutzes erhobenen Einwendungen gegen die Ausweisung von Vorrangflächen für den Bau von Windkraftanlagen im jetzt geplanten
Windkraft-Industriegebiet zwischen Bongard und Boxberg fortbestehen.
Die Stellungnahme finden Sie hier zum Download.
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